Urkunde 1679 August 4: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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Joh. Callenberg, [[Hof Türich|Joh. Türich]], Joh. Gruthölter, Herm. Hanius und Joan Behmer, Vorsteher und Eingesessene des Gerichts Castrop, welche den 3 im Gericht Castrop einquartierten Companien von dem im Amt Bochumb einlogierten französischen Bataillon de la Fere Nahrung für den ganzen Monat Juli sowie 1294 Reichstaler 20 1/4 Stüber bar bezahlen mussten, bekennen sich gegen [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Conrad Frhrn. v. Strunckede]], Drosten zu Bochumb und Castrop zu einem in 3 Wochen zurückzuzahlenden Vorschusse von 208 Reichstalern 20 1/4 Stüber.
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Aktuelle Version vom 9. April 2017, 14:47 Uhr


Urkundentext

4. August 1679:
Joh. Callenberg, Joh. Türich, Joh. Gruthölter, Herm. Hanius und Joan Behmer, Vorsteher und Eingesessene des Gerichts Castrop, welche den 3 im Gericht Castrop einquartierten Companien von dem im Amt Bochumb einlogierten französischen Bataillon de la Fere Nahrung für den ganzen Monat Juli sowie 1294 Reichstaler 20 1/4 Stüber bar bezahlen mussten, bekennen sich gegen Conrad Frhrn. v. Strunckede, Drosten zu Bochumb und Castrop zu einem in 3 Wochen zurückzuzahlenden Vorschusse von 208 Reichstalern 20 1/4 Stüber.

Material : Papier

Überlieferung : Original

Bemerkung : fehlt 13.12.2002

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Quelle