Urkunde 1619 März 3: Unterschied zwischen den Versionen

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Georg Syberg zu Wischlingen, Amtmann zu Bochum, bekundet, daß er [[Von der Dorneburg gen. Aschebrock (Adelsgeschlecht)|Henrica von Aschebroick]], geb. von Hatzfeld<ref>verw. [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Strünkede]]</ref>, in die Güter des [[Von Eickel (Adelsgeschlecht)|Mathias von Eickel]] zu Weitmar immittiert<ref>Der immittierte Gläubiger erhielt zwar keinen juristischen Besitz, aber ein prätorisches (Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4torischer_Vergleich]) Pfandrecht und die vorläufige Aufsicht über das Vermögen.</ref> hat.<br/>
Georg Syberg zu Wischlingen, Amtmann zu Bochum, bekundet, daß er [[Von der Dorneburg gen. Aschebrock (Adelsgeschlecht)|Henrica von Aschebroick]], geb. von Hatzfeld<ref>verw. [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Strünkede]]</ref>, in die Güter des [[Von Eickel (Adelsgeschlecht)|Mathias von Eickel]] zu Weitmar immittiert<ref>Der immittierte Gläubiger erhielt zwar keinen juristischen Besitz, aber ein prätorisches (Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4torischer_Vergleich]) Pfandrecht und die vorläufige Aufsicht über das Vermögen.</ref> hat.<br/>
Siegel des Amtmanns; perg.
Siegel des Amtmanns; perg.

Version vom 16. August 2016, 22:19 Uhr

Urkundentext

3. März 1619:

Georg Syberg zu Wischlingen, Amtmann zu Bochum, bekundet, daß er Henrica von Aschebroick, geb. von Hatzfeld[1], in die Güter des Mathias von Eickel zu Weitmar immittiert[2] hat.
Siegel des Amtmanns; perg.

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 432 Haus Bladenhorst (Dep.), Nr. 125

Siehe auch


Anmerkungen

  1. verw. Strünkede
  2. Der immittierte Gläubiger erhielt zwar keinen juristischen Besitz, aber ein prätorisches (Vgl. [1]) Pfandrecht und die vorläufige Aufsicht über das Vermögen.