Urkunde 1669 Februar 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder [[Hof Büchte (Holthausen)|Büchtengut]] zu Castrop bei [[Holthausen]] behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes.
Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder [[Hof Büchte (Holthausen)|Büchtengut]] zu Castrop bei [[Holthausen]] behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes.
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:Bestellsignatur [https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz%209362e29a-1400-444b-a51b-ab9bb52fef81 ]
:Laufzeit Februar 1
:Provenienz Diverse Registraturbildner
:Allgemeine Formalbeschreibung Überlieferungsart: Ausfertigung
:Vermerke: Unterschrift
:Material Papier
:Sonstige Erschlieẞungsangaben Werden

Digitalisat [ hier]



== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 29. Mai 2026, 13:26 Uhr

Ausfertigung
1669Jahr
1. FebruarDatum
Urkunde
 🔴
 kein Siegel





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   Aufbewahrungsort
   Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland
   Signatur: Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 3298
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   Original erhalten
   ✔ Original



Urkundentext

1. Februar 1669
Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder Büchtengut zu Castrop bei Holthausen behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes.

Siehe auch