1695: Unterschied zwischen den Versionen
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: Die Martini laufenden Jahre fälligen und rückständigen Pachte verbleiben dem Verkäufer, ausgenommen die ganze Pacht bei Rentzinghof und die darauf geborenen eigenen Leute, welche auf die Käufer für früher überzahlten Gelder übergehen bzw. von ihnen erhoben werden.<ref>Urkunde 1695 August 20</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 1. März 2021, 15:28 Uhr
Was geschah 1695?
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Ereignisse
20 August
- Conradt Jacob von Omphal bekundet, dass er die ihm vom Hause Rechen erblich übertragenen, vormals vom Hause Dalhausen als elterlichen Anteil der † Frau Anna, geborene von Düngelen, mitgegebenen Güter Rentzinghof und Veumans Gut zu Riemcke; die an Veuman verpachteten, bei der Drever gelegenen, sowie auch von Feltman zu Holsterhausen gepachteten Ländereien mit allem Zubehör an die Eheleute Goswin Mauritz von Düngellen und Clara Amelie von Lappe, Herrn und Frau zu Dalhausen und Havekenschede, erblich verkauft habe.
- Die Martini laufenden Jahre fälligen und rückständigen Pachte verbleiben dem Verkäufer, ausgenommen die ganze Pacht bei Rentzinghof und die darauf geborenen eigenen Leute, welche auf die Käufer für früher überzahlten Gelder übergehen bzw. von ihnen erhoben werden.[1]
Gestorben
Quellen
- ↑ Urkunde 1695 August 20
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- Urkunde 1695 März 12 (← Links)
- Urkunde 1695 Mai 1 (← Links)
- Urkunde 1695 August 20 (← Links)