1695: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
K (Textersetzung - „{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}}}“ durch „{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}“)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
{{Jahresreihe}}
== Ereignisse ==
'''20 August'''
* Conradt Jacob von Omphal bekundet, dass er die ihm vom Hause Rechen erblich übertragenen, vormals vom [[Haus Dahlhausen|Hause Dalhausen]] als elterlichen Anteil der † Frau Anna, geborene [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngelen]], mitgegebenen Güter '''Rentzinghof''' und '''Veumans Gu'''t zu Riemcke; die an Veuman verpachteten, bei der Drever gelegenen, sowie auch von '''Feltman zu Holsterhausen''' gepachteten Ländereien mit allem Zubehör an die Eheleute Goswin Mauritz von Düngellen und Clara Amelie von Lappe, Herrn und Frau zu Dalhausen und Havekenschede, erblich verkauft habe.
: Die Martini laufenden Jahre fälligen und rückständigen Pachte verbleiben dem Verkäufer, ausgenommen die ganze Pacht bei Rentzinghof und die darauf geborenen eigenen Leute, welche auf die Käufer für früher überzahlten Gelder übergehen bzw. von ihnen erhoben werden.<ref>Urkunde 1695 August 20</ref>
== Gestorben ==
== Quellen==
<references/>
----
Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt:
Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt:



Aktuelle Version vom 1. März 2021, 15:28 Uhr

Was geschah 1695?

Weitere Jahresartikel:

◄◄ | | 1691 | 1692 | 1693 | 1694 | 1695 | 1696 | 1697 | 1698 | 1699 | | ►►

Ereignisse

20 August

  • Conradt Jacob von Omphal bekundet, dass er die ihm vom Hause Rechen erblich übertragenen, vormals vom Hause Dalhausen als elterlichen Anteil der † Frau Anna, geborene von Düngelen, mitgegebenen Güter Rentzinghof und Veumans Gut zu Riemcke; die an Veuman verpachteten, bei der Drever gelegenen, sowie auch von Feltman zu Holsterhausen gepachteten Ländereien mit allem Zubehör an die Eheleute Goswin Mauritz von Düngellen und Clara Amelie von Lappe, Herrn und Frau zu Dalhausen und Havekenschede, erblich verkauft habe.
Die Martini laufenden Jahre fälligen und rückständigen Pachte verbleiben dem Verkäufer, ausgenommen die ganze Pacht bei Rentzinghof und die darauf geborenen eigenen Leute, welche auf die Käufer für früher überzahlten Gelder übergehen bzw. von ihnen erhoben werden.[1]


Gestorben

Quellen

  1. Urkunde 1695 August 20

Das Jahr 1695 wird in folgenden Artikeln erwähnt: