Urkunde 1731 Dezember 31: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein seit [[1606]] zwischen Henrica von Hatzfeld, verwitweten Freifrau von [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Strunckede]] einer- und den Descendenten des Freiherrn Philip Arnold von Virmond - Freiherr von Rombergh zur Bladenhorst und die von Ossenbruch zur Wische und zum Ossenbruch - andererseits wegen der Kindesquote ihrer an den Freiherrn von Strunckede verheiratet gewesenen Schwester N.N. von Virmond währender Prozess ist [[1697]] dahin zur Entscheidung gekommen, dass der Freiherr von Strunckede zur [[Haus Dorneburg|Dornburg]] in den Zehnten Teil der Virmond'schen Güter immittiert wurde; da ihm aber von Seiten des Freih. von Rombergh und derer von Ossenbruck nur das Recht auf ein Zwanzigstel zugestanden wurde, sind nun die Streitigkeiten durch den Königl. Preuß. Geheimrat und Vizekanzler Johan von Motzfeld wie folgt beigelegt worden:<br /> | Ein seit [[1606]] zwischen Henrica von Hatzfeld, verwitweten Freifrau von [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Strunckede]] einer- und den Descendenten des Freiherrn Philip Arnold von Virmond - Freiherr von Rombergh zur Bladenhorst und die von Ossenbruch zur Wische und zum Ossenbruch - andererseits wegen der Kindesquote ihrer an den Freiherrn von Strunckede verheiratet gewesenen Schwester N.N. von Virmond währender Prozess ist [[1697]] dahin zur Entscheidung gekommen, dass der Freiherr von Strunckede zur [[Haus Dorneburg|Dornburg]] in den Zehnten Teil der Virmond'schen Güter immittiert wurde; da ihm aber von Seiten des Freih. von Rombergh und derer von Ossenbruck nur das Recht auf ein Zwanzigstel zugestanden wurde, sind nun die Streitigkeiten durch den Königl. Preuß. Geheimrat und Vizekanzler Johan von Motzfeld wie folgt beigelegt worden:<br /> |
Version vom 20. Januar 2018, 05:24 Uhr
Urkundentext
31. Dezember 1731:
Ein seit 1606 zwischen Henrica von Hatzfeld, verwitweten Freifrau von Strunckede einer- und den Descendenten des Freiherrn Philip Arnold von Virmond - Freiherr von Rombergh zur Bladenhorst und die von Ossenbruch zur Wische und zum Ossenbruch - andererseits wegen der Kindesquote ihrer an den Freiherrn von Strunckede verheiratet gewesenen Schwester N.N. von Virmond währender Prozess ist 1697 dahin zur Entscheidung gekommen, dass der Freiherr von Strunckede zur Dornburg in den Zehnten Teil der Virmond'schen Güter immittiert wurde; da ihm aber von Seiten des Freih. von Rombergh und derer von Ossenbruck nur das Recht auf ein Zwanzigstel zugestanden wurde, sind nun die Streitigkeiten durch den Königl. Preuß. Geheimrat und Vizekanzler Johan von Motzfeld wie folgt beigelegt worden:
1) Freiherr Carl von Strunckede zur Dorneburgh verzichtet auch im Namen seiner Geschwister auf alle Ansprüche an den Virmondischen Gütern.
2) -3) Freiherr von Romberg und die Freih. von Ossenbruch zur Wische und Ossenbruch zahlen dem Freih. Carl von Strunckede und dessen Geschwistern 21000 Reichstaler.
4) Gläubiger des Freih. von Strunckede an dem Zehntel der Güter sind von diesem zu bezahlen.
5) - 7) -
Cleve.
Material : Papier
Überlieferung : Original
Quelle
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden Nr. 3225 [1]
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