Urkunde 1449 Januar 3: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Textersetzung - „== Anmerkungen == “ durch „ “)
Zeile 6: Zeile 6:
*Siegel: Siegel des Ausstellers, ehem. an Seidenfäden, fehlt.
*Siegel: Siegel des Ausstellers, ehem. an Seidenfäden, fehlt.
</div>
</div>
== Anmerkungen ==
<references group="Anm.">
<references group="Anm.">
</references>
</references>
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 19. Januar 2018, 09:38 Uhr


Urkundentext

3. Januar 1449: Johannes, Kardinal zu scti. Angeli in Rom und Legatus de Latere in Deutschland, beurkundet, daß er dem Theoderich van Eickel [Anm. 1], Armiger[Anm. 2] der Diözese Köln, einen tragbaren Altar zu besitzen gestattet, um darauf in Haus Kranghe oder in anderen Kapellen für seine Familie und seine Angestellten die Heilige Messe und andere kleine officia feiern lassen zu können.

  • Überlieferungsart: Pergament, Latein.
  • Siegel: Siegel des Ausstellers, ehem. an Seidenfäden, fehlt.
  1. Dietrich von Eickel zu Crange
  2. Vgl.:. https://de.wikipedia.org/wiki/Edelknecht

Siehe auch

Quelle