Urkunde 1701 Dezember 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Januar 2018, 23:32 Uhr

Urkundentext

2. Dezember 1701, Strünckede
Josina Elisabeth Freifräulein von Strünckede bekundet, von dem Richter Doktor Grolman zu Strünckede heute ein Darlehn von 100 Rtlr. erhalten zu haben. Sie verspricht, dieses bei Verpfändung ihrer Güter bis Pfingsten 1702 durch ihren Rentmeister Schlünder mit Zinsen aus ihren Kornvorräten zurückzuzahlen.
Die Ausstellerin siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Loses Blatt.


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen