Urkunde 1590 März 25: Unterschied zwischen den Versionen
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den anderen zu dem vorbenannten Altar gehörenden Ländereien entrichtet werden, verpachtet habe.<br /> | den anderen zu dem vorbenannten Altar gehörenden Ländereien entrichtet werden, verpachtet habe.<br /> | ||
Die Hausstätte lag auf dem Salinge, so benannt nach den verstorbenen Eheleuten Johan und Stine von Salingen, welche dort mit Wissen und Einwilligung des verstorbenen Everhart von Ahausen, Rektors des vorbenannten Altars, dem diese Stätte gehörte, ihr Leben lang ein Häuschen bewohnt hatten.<br /> | Die Hausstätte lag auf dem Salinge, so benannt nach den verstorbenen Eheleuten Johan und Stine von Salingen, welche dort mit Wissen und Einwilligung des verstorbenen Everhart von Ahausen, Rektors des vorbenannten Altars, dem diese Stätte gehörte, ihr Leben lang ein Häuschen bewohnt hatten.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 21. April 2017, 11:29 Uhr
Urkundentext
25. März 1590
Johannes Lütkendorpf zu Harpen, Rektor Sant Joriens Altar zu Eickel, bekundet, daß er an Catrinen van Behem die von dem spanischen Kriegsvolk verbrannte und verwüstete Hausstätte nächst der Wohnung des Joist im Lörhave im Eickelschen Broich gelegen, samt 2 Scheffel Saatland, welche längs Wuistenbusches Land gelegen sind und mit einem Ende auf Dungels Nieggenkamp schießen, für eine Jahrespacht, wie sie auch von
den anderen zu dem vorbenannten Altar gehörenden Ländereien entrichtet werden, verpachtet habe.
Die Hausstätte lag auf dem Salinge, so benannt nach den verstorbenen Eheleuten Johan und Stine von Salingen, welche dort mit Wissen und Einwilligung des verstorbenen Everhart von Ahausen, Rektors des vorbenannten Altars, dem diese Stätte gehörte, ihr Leben lang ein Häuschen bewohnt hatten.
Kopie. [1]
Literatur
- Symann 1925 S. 67 Nr. 120
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand