Urkunde 1550 April 18: Unterschied zwischen den Versionen

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Bernt, Graf zu Hassel, bekundet, daß Henrich vom Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]] vor ihm an der [[Dionysius Kirche|Kirche zu Herne]] aus seinem Erbe und Gut zu Hildorp, Trosskenss guit genannt, in einem versiegelten Briefe 3 Goldgulden jährlicher Erbrente, mit 60 Goldgulden jährlich auf Petri ad Cathedram oder binnen 8 Tagen vorher oder nachher ablösbar, verschrieben und sein Erbe und Gut damit beschwert habe. Als rechter Sachverwalter (principall sackverwalter) dieser Verschreibung und Jahresrente habe er diese 60 Goldgulden seinem Bruder, Herrn Johanss, Canonicus zu Santen, auf das Haus, welches er dort von Jürgen Asschebrock
gekauft habe, geliehen. Er verspricht dem vom Loe Ersatz für eintretenden Schaden.<br />
gekauft habe, geliehen. Er verspricht dem vom Loe Ersatz für eintretenden Schaden.<br />
Bernt siegelt.<br />
Bernt siegelt.<br />

Version vom 9. Juni 2016, 11:29 Uhr

Urkundentext

18. April 1550
Bernt, Graf zu Hassel, bekundet, daß Henrich vom Loe zur Dornenburgh vor ihm an der Kirche zu Herne aus seinem Erbe und Gut zu Hildorp, Trosskenss guit genannt, in einem versiegelten Briefe 3 Goldgulden jährlicher Erbrente, mit 60 Goldgulden jährlich auf Petri ad Cathedram oder binnen 8 Tagen vorher oder nachher ablösbar, verschrieben und sein Erbe und Gut damit beschwert habe. Als rechter Sachverwalter (principall sackverwalter) dieser Verschreibung und Jahresrente habe er diese 60 Goldgulden seinem Bruder, Herrn Johanss, Canonicus zu Santen, auf das Haus, welches er dort von Jürgen Asschebrock gekauft habe, geliehen. Er verspricht dem vom Loe Ersatz für eintretenden Schaden.
Bernt siegelt.
Unterschrift: Johan die Graeve.
Dorneburger Kopiar von 1567
Kopie.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen