Urkunde 1822 Februar 22: Unterschied zwischen den Versionen

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Andreas Janik (Diskussion | Beiträge)
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v. Rappard.
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Aktuelle Version vom 10. November 2025, 08:00 Uhr


Urkundentext

22. Februar 1822, Hamm: (Märkisches Intelligenzblatt 8. März 1822)[1]

Proclama.

(373) Da in dem hiesigen Deposito ein zur Ludwig von Strünckedeschen Concursmasse gehöriger Bestand von circa 180 Rthlr. befindlich, aus den Acten aber nicht ersichtlich ist, ob und in wie fern die im Classifications=Erkenntnisse de publicato den 27sten März 1755 locirten Gläubiger befriedigt sind: so werden alle diejenigen, welche an dieser Masse noch rechtmäßige Ansprüche haben möchten, hierdurch aufgefordert, solche spätestens in dem des­halb vor dem Herrn Ober=Landesgerichts=Auscultator von Rynsch auf den 20sten Marz angesetzten Termine gehörig anzugeben und sich als dermaliger Eigenthümer zu legitimiren, unter der Warnung, daß sonst angenommen werden solle, als wollten oder könnten sie dar­auf weiter keinen Anspruch machen, und hätten sie zu erleiden, daß dieselbe als herrenlos der Justiz=Officianten=Wittwenkasse überwiesen werde. Hamm den 22sten Februar 1822.

Königl. Preuß. Ober=Landesgericht.

v. Rappard.

Siehe auch

Quelle