1238: Unterschied zwischen den Versionen
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* Das schon in einer Kaiserurkunde von 928 (datiert aus Dortmund) erwähnte Königsgut in Mengede, schenkte 1052 Heinrich III. dem Domstift zu Goslar. Wegen der weiten Entfernung zum Gut Mengede setzte das Stift zu Goslar schon bald den Ritter Bernhard v. Strünkede als seinen Vogt ein, der jährlich 12 1/2 Talente nam Goslar zahlen sollte. Mit der Zahlung dieser Summe blieb der Vogt aber stark im Rückstand. Daraus entstanden Streitigkeiten zwischen dem Stift und den Strünkedern. Am [[29. März]] 1238 entschied ein Schiedsgericht in Dortmund, daß die Strünkeder an Rückständen 40 Mark zahlen sollten. Damals entsprach eine Mark etwa 233 g Silber. Es handelte sich 1238 wahrscheinlich um die kölnische Mark, die 233,85 g Silber wog. Weiter sollten die Strünkeder jährlich 20 Mark Jahreszins zahlen. Es wurde jedoch nichts gezahlt und so versuchte das Stift, den Grafen von der Mark zur Besitzergreifung des ehemaligen Königsgutes zu veranlassen. <ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref> | * Das schon in einer Kaiserurkunde von 928 (datiert aus Dortmund) erwähnte Königsgut in Mengede, schenkte 1052 Heinrich III. dem Domstift zu Goslar. Wegen der weiten Entfernung zum Gut Mengede setzte das Stift zu Goslar schon bald den Ritter Bernhard v. Strünkede als seinen Vogt ein, der jährlich 12 1/2 Talente nam Goslar zahlen sollte. Mit der Zahlung dieser Summe blieb der Vogt aber stark im Rückstand. Daraus entstanden Streitigkeiten zwischen dem Stift und den Strünkedern. Am [[29. März]] 1238 entschied ein Schiedsgericht in Dortmund, daß die Strünkeder an Rückständen 40 Mark zahlen sollten. Damals entsprach eine Mark etwa 233 g Silber. Es handelte sich 1238 wahrscheinlich um die kölnische Mark, die 233,85 g Silber wog. Weiter sollten die Strünkeder jährlich 20 Mark Jahreszins zahlen. Es wurde jedoch nichts gezahlt und so versuchte das Stift, den Grafen von der Mark zur Besitzergreifung des ehemaligen Königsgutes zu veranlassen. Doch dieser hatte offensichtlich kein Interesse daran, dem Stift zu seinem Recht und zur Wiedererlangung seines Geldes zu verhelfen.<ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 1. Februar 2019, 15:07 Uhr
Was geschah 1238?
Ereignisse
29. März
- Das schon in einer Kaiserurkunde von 928 (datiert aus Dortmund) erwähnte Königsgut in Mengede, schenkte 1052 Heinrich III. dem Domstift zu Goslar. Wegen der weiten Entfernung zum Gut Mengede setzte das Stift zu Goslar schon bald den Ritter Bernhard v. Strünkede als seinen Vogt ein, der jährlich 12 1/2 Talente nam Goslar zahlen sollte. Mit der Zahlung dieser Summe blieb der Vogt aber stark im Rückstand. Daraus entstanden Streitigkeiten zwischen dem Stift und den Strünkedern. Am 29. März 1238 entschied ein Schiedsgericht in Dortmund, daß die Strünkeder an Rückständen 40 Mark zahlen sollten. Damals entsprach eine Mark etwa 233 g Silber. Es handelte sich 1238 wahrscheinlich um die kölnische Mark, die 233,85 g Silber wog. Weiter sollten die Strünkeder jährlich 20 Mark Jahreszins zahlen. Es wurde jedoch nichts gezahlt und so versuchte das Stift, den Grafen von der Mark zur Besitzergreifung des ehemaligen Königsgutes zu veranlassen. Doch dieser hatte offensichtlich kein Interesse daran, dem Stift zu seinem Recht und zur Wiedererlangung seines Geldes zu verhelfen.[1]
Das Jahr 1238 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- 1243 (← Links)
- Strünkede (Wappen) (← Links)
- 1543 (← Links)
- 1240 (← Links)
- Haranni (← Links)
Quellen
- ↑ Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16