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* Gerhardus von Ahuissen, prester und vicarius sent [[Johanneskirche (Eickel)|Jören altar in der kercken]] to Eyckell, bekundet: da die Eheleute Amt von Hattingen und Baite, sowie die Eheleute Herman Johaneck und Baete, borger und inwönners der statt Cöllen, als Erben des Gutes, welches die verstorbenen Dirch van Horle und Catharina, Eheleute, sowie Gerdrud, Schwester der Ehefrau, dem vorgenannten Altar geschenkt haben, bei dem Herzoge von Cleve, Jülich und Berg gegen die Schenkung geklagt haben, so habe er ihnen eine Abstandssumme geben müssen.Deshalb habe er to betteringe der vicarie mit Einwilligung der Eheleute [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johan van Dungelen]] to [[Haus Dahlhausen|Daillhuisen]], altit patronen unde giffters des upgemelten altars, der Barbara Torcks, junffer to Stoiffenberg, für 30 Goldgulden eine Jahresrente von 10 schepell guides harden claren schuldkorns, halff roggen unde halff gerste aus dem vorgenannten Gute und der Vicarie und ihren sämtlichen Zubehör järlix und alle jähr up sint Mertin na gewönlichem schuldrechte woll to betalen, verkauft. Die Gläubigerin ist zur Pfändung berechtigt, falls die Rente säumig entrichtet wird, und zwar aus dem vor Eickel liegenden Kuisenhove.<ref>Urkunde 1526 Februar 21</ref> | |||
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* Der Schwiegervater des Jobst vonStrünkede, Gordt v. Asbeck (Burg in Gelsenkirehen) bittet die Stadt Recklinghausen, seiner Tochter die Ziegen zurückzugeben, die die Aufseher in der Recklinghauser Mark gepfändet hätten - Die Gattin des Jobst hieß Margarete v. Asbeck, eine der tüchtigsten Frauen der Strünkeder. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.14</ref> | |||
'''8. Juni''' | |||
* In einem Schreiben verlangt Jobst von Strünkede vom Rat der Stadt Reeklinghausen, die Entfernung eines Zaunes in der Mark und die Anweisung des Holzes für 1526. In frühesten Zeiten schlugen die Strünkeder Holz im Bruch, wann sie wollten, ebenso jagten und fischten sie nach Belieben. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.14</ref> | |||
'''22. Juni''' | |||
* Jobst von Strünkede erhält vom Richter Heinrich von UlenbrouCk eine Einladung nach Recklinghausen, vor Gericht zu erscheinen, wozu ihm freies Geleit angeboten wird. Seine Güter im Vest Recklinghausen waren auf Antrag des Grafen Jost von Schaumburg (Pfandinhaber des Vestes Recklinghausen) beschlagnahmt worden. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref> | |||
'''8. Dezember''' | |||
* Der Droste Johann von Loe zu Bochum erhält vom Jobst von Strünkede einen Brief, in dem dieser schreibt, daß er der Aufforderung des Grafen zu Holstein und Schaumburg arn [[15. Dezember]] im Emscherbruch zu erscheinen, nicht nachkommen könne. Er bäte um einen Zeitpunkt nach Weihnachten. Der Droste von Bochum schrieb an den Grafen und bat um einen neuen Termin für den Schlichtungstag. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref> | |||
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* Wilhelm von Strünkede, 2. Sohn von Jobst von Strünkede und seiner Gattin Margarete v. Asbeck; Wilhelm wurde Deutschordensritter und als solcher Komtur zu Welheim (südlich Bottrop). Schon mit 20 Jahren ist er gestorben. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref> | |||
== Quellen== | |||
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Ereignisse
21. Februar
- Gerhardus von Ahuissen, prester und vicarius sent Jören altar in der kercken to Eyckell, bekundet: da die Eheleute Amt von Hattingen und Baite, sowie die Eheleute Herman Johaneck und Baete, borger und inwönners der statt Cöllen, als Erben des Gutes, welches die verstorbenen Dirch van Horle und Catharina, Eheleute, sowie Gerdrud, Schwester der Ehefrau, dem vorgenannten Altar geschenkt haben, bei dem Herzoge von Cleve, Jülich und Berg gegen die Schenkung geklagt haben, so habe er ihnen eine Abstandssumme geben müssen.Deshalb habe er to betteringe der vicarie mit Einwilligung der Eheleute Johan van Dungelen to Daillhuisen, altit patronen unde giffters des upgemelten altars, der Barbara Torcks, junffer to Stoiffenberg, für 30 Goldgulden eine Jahresrente von 10 schepell guides harden claren schuldkorns, halff roggen unde halff gerste aus dem vorgenannten Gute und der Vicarie und ihren sämtlichen Zubehör järlix und alle jähr up sint Mertin na gewönlichem schuldrechte woll to betalen, verkauft. Die Gläubigerin ist zur Pfändung berechtigt, falls die Rente säumig entrichtet wird, und zwar aus dem vor Eickel liegenden Kuisenhove.[1]
19. April
- Der Schwiegervater des Jobst vonStrünkede, Gordt v. Asbeck (Burg in Gelsenkirehen) bittet die Stadt Recklinghausen, seiner Tochter die Ziegen zurückzugeben, die die Aufseher in der Recklinghauser Mark gepfändet hätten - Die Gattin des Jobst hieß Margarete v. Asbeck, eine der tüchtigsten Frauen der Strünkeder. [2]
8. Juni
- In einem Schreiben verlangt Jobst von Strünkede vom Rat der Stadt Reeklinghausen, die Entfernung eines Zaunes in der Mark und die Anweisung des Holzes für 1526. In frühesten Zeiten schlugen die Strünkeder Holz im Bruch, wann sie wollten, ebenso jagten und fischten sie nach Belieben. [3]
22. Juni
- Jobst von Strünkede erhält vom Richter Heinrich von UlenbrouCk eine Einladung nach Recklinghausen, vor Gericht zu erscheinen, wozu ihm freies Geleit angeboten wird. Seine Güter im Vest Recklinghausen waren auf Antrag des Grafen Jost von Schaumburg (Pfandinhaber des Vestes Recklinghausen) beschlagnahmt worden. [4]
8. Dezember
- Der Droste Johann von Loe zu Bochum erhält vom Jobst von Strünkede einen Brief, in dem dieser schreibt, daß er der Aufforderung des Grafen zu Holstein und Schaumburg arn 15. Dezember im Emscherbruch zu erscheinen, nicht nachkommen könne. Er bäte um einen Zeitpunkt nach Weihnachten. Der Droste von Bochum schrieb an den Grafen und bat um einen neuen Termin für den Schlichtungstag. [5]
Geboren
4. Mai
- Wilhelm von Strünkede, 2. Sohn von Jobst von Strünkede und seiner Gattin Margarete v. Asbeck; Wilhelm wurde Deutschordensritter und als solcher Komtur zu Welheim (südlich Bottrop). Schon mit 20 Jahren ist er gestorben. [6]
Quellen
Das Jahr 1526 wird in folgenden Artikeln erwähnt: