1566: Unterschied zwischen den Versionen
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* Auf Vorhalt des vom Loe erwidert von Düngellen, daß der † Vater des Loe auch einen Kamp von der Heide vor seinem Hause sich zugeeignet habe, den er — von Loe — mit Zustimmung von Düngellens erbreitert habe, außerdem habe er <''Loe''> etliche Eickenhestern auf diese Heide gesetzt. | |||
* Um den nachbarlichen Frieden wieder herzustellen, hat Georg Schell, beider Verwandter, die Parteien auf den strittigen Platz <''malstadt''> beschieden und folgenden Vergleich geschlossen: Düngellen behält den angefangenen Ort von der Heide, ebenso von Loe seinen Teil, etwa 5 Scheffel lang, sonst darf nidits mehr von der Heide gebrochen, eingezäunt, bepflanzt <''bepottzt''>, noch genommen werden, sondern sie muß ungekränkt und ungeschmälert liegen bleiben.<ref>Urkunde 1566 Februar 5</ref> | |||
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* Wessell von der <''Heimbach''>, Richter zu Boickem, bekundet, daß vor ihm [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Johan von Lohe]] zu [[Haus Overdyck (Bochum)|Overdiekh]] und Lutgarde, Eheleute, bekannten, eine jährliche Erbrente von 54 Goldgulden, welche auf Martini aus ihrem Erbgut Vitinghoff zu Westenfelde, im Amt und Kirchspiel van Bockum und Kirchspiel von Wattenscheidt gelegen, ferner aus ihren anderen Gütern zu entrichten ist, an Johan Amts genannt Gordelmacher, Bürger zu Essen, und Magarethe, Eheleute mit der Bestimmung verkauft haben, diese binnen der Stadt Essen zu Schultrecht zu bezahlen. Die Käufer dürfen sich, falls die Zahlung nicht erfolgt, aus dem vorbenannten Vitinghoff und dem übrigen Besitz schadlos halten.<ref>Urkunde 1566 Februar 22</ref> | |||
'''26. Juni''' | |||
* Rutger Frenckinck, verordneter Richter (i. A. des Herzogs v. Jülich etc.) zwischen Joh. v. Grimberg, gen. Aldenbochum, und dessen Gläubigern stellt dem Rutger v. [[Hof Alstede|Kleinen Alstede]] eine Assecuration aus, dahin gehend, dass letzterem das ihm von Joh. v. Aldenbochum und dessen Frau Clara Torckß gegen 45 Taler verpfändete "Mollenstück" (2 Malter Lands, längs de Kirchenwege nach der [[Wieschermühle|Mühle "zur Wisch"]]) unbeschadet der anderen Gläubiger Aldenbochums verbleiben solle (Am [[16. Dezember]] [[1562]] vor Wessel v.d. Hembeck, Richter zu Bochum, hatten Aldenbochum und Clara dies Land verpfändet).<ref>Urkunde 1566 Juni 26</ref> | |||
'''1. Dezember''' | |||
* Johan Kraney zu Malsmesshagen bekundet, daß er von Melchior van Loe zur [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]] 50 gute Taler für einen Kauf, den er kürzlich wegen Billekesskotten getan, erhalten habe. Kraney dankt für den Empfang dieses Betrages und gelobt, den vorgenannten Kaufzettel auszufertigen, <vullengeten>, auch dem Loe, falls ihm diese Bescheinigung keine genügende Sicherheit gewähre, bessere Beweismittel hierauf zu geben. Auf Bitten des Johan Kraney, welcher nicht schreiben kann, unterschreiben Jorien Bomken und Absolon van Loe, und für Henrich Kraney, welcher um seine Unterschrift gebeten worden, aber ebenfalls nicht schreiben kann, Christoffer van Loe.<ref>Urkunde 1566 Dezember 1</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2021, 19:02 Uhr
Was geschah 1566?
Ereignisse
5. Februar
- Zwischen Rötger von Düngellen und Johan vom Loe zu Overdieck sind Zwistigkeiten entstanden, von Düngellen hat einen Teil von der Heide zwischen Dahlhussen und Overdieck, nächst seinem Hause gelegen, gerodet, begraben und befreditet.
- Auf Vorhalt des vom Loe erwidert von Düngellen, daß der † Vater des Loe auch einen Kamp von der Heide vor seinem Hause sich zugeeignet habe, den er — von Loe — mit Zustimmung von Düngellens erbreitert habe, außerdem habe er <Loe> etliche Eickenhestern auf diese Heide gesetzt.
- Um den nachbarlichen Frieden wieder herzustellen, hat Georg Schell, beider Verwandter, die Parteien auf den strittigen Platz <malstadt> beschieden und folgenden Vergleich geschlossen: Düngellen behält den angefangenen Ort von der Heide, ebenso von Loe seinen Teil, etwa 5 Scheffel lang, sonst darf nidits mehr von der Heide gebrochen, eingezäunt, bepflanzt <bepottzt>, noch genommen werden, sondern sie muß ungekränkt und ungeschmälert liegen bleiben.[1]
22. Februar
- Wessell von der <Heimbach>, Richter zu Boickem, bekundet, daß vor ihm Johan von Lohe zu Overdiekh und Lutgarde, Eheleute, bekannten, eine jährliche Erbrente von 54 Goldgulden, welche auf Martini aus ihrem Erbgut Vitinghoff zu Westenfelde, im Amt und Kirchspiel van Bockum und Kirchspiel von Wattenscheidt gelegen, ferner aus ihren anderen Gütern zu entrichten ist, an Johan Amts genannt Gordelmacher, Bürger zu Essen, und Magarethe, Eheleute mit der Bestimmung verkauft haben, diese binnen der Stadt Essen zu Schultrecht zu bezahlen. Die Käufer dürfen sich, falls die Zahlung nicht erfolgt, aus dem vorbenannten Vitinghoff und dem übrigen Besitz schadlos halten.[2]
26. Juni
- Rutger Frenckinck, verordneter Richter (i. A. des Herzogs v. Jülich etc.) zwischen Joh. v. Grimberg, gen. Aldenbochum, und dessen Gläubigern stellt dem Rutger v. Kleinen Alstede eine Assecuration aus, dahin gehend, dass letzterem das ihm von Joh. v. Aldenbochum und dessen Frau Clara Torckß gegen 45 Taler verpfändete "Mollenstück" (2 Malter Lands, längs de Kirchenwege nach der Mühle "zur Wisch") unbeschadet der anderen Gläubiger Aldenbochums verbleiben solle (Am 16. Dezember 1562 vor Wessel v.d. Hembeck, Richter zu Bochum, hatten Aldenbochum und Clara dies Land verpfändet).[3]
1. Dezember
- Johan Kraney zu Malsmesshagen bekundet, daß er von Melchior van Loe zur Dornenburgh 50 gute Taler für einen Kauf, den er kürzlich wegen Billekesskotten getan, erhalten habe. Kraney dankt für den Empfang dieses Betrages und gelobt, den vorgenannten Kaufzettel auszufertigen, <vullengeten>, auch dem Loe, falls ihm diese Bescheinigung keine genügende Sicherheit gewähre, bessere Beweismittel hierauf zu geben. Auf Bitten des Johan Kraney, welcher nicht schreiben kann, unterschreiben Jorien Bomken und Absolon van Loe, und für Henrich Kraney, welcher um seine Unterschrift gebeten worden, aber ebenfalls nicht schreiben kann, Christoffer van Loe.[4]
Gestorben
Quellen
Das Jahr 1566 wird in folgenden Artikeln erwähnt:
- 1569 (← Links)
- 1561 (← Links)
- Urkunde 1566 Juni 26 (← Links)
- Margarete Pantring zeugt gegen den Ritter Goddert von Strünkede (← Links)
- Urkunde 1566 Februar 5 (← Links)
- Urkunde 1566 Februar 22 (← Links)
- Urkunde 1566 Mai 15 (← Links)
- Urkunde 1566 Dezember 1 (← Links)
- 1568 (← Links)
- 1567 (← Links)
- 1562 (← Links)
- 1564 (← Links)
- 1576 (← Links)
- 1570 (← Links)
- 1556 (← Links)
- 1565 (← Links)
- Haus Sodingen (← Links)
- 1563 (← Links)