Urkunde 1694 Juni 1: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ 1. Juni 1694. Ich Jean Conrad, Freyherr von Strünkede, Herr zu Strünkede, Marnix. Urkunde und bekenne hiermit demnach HANS ROTGER und ANNA VOSH, JACO…“) |
K (Textersetzung - „== Anmerkungen == <references/>“ durch „==Einzelnachweise== <references/>“) |
||
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
__NOTOC__ | |||
{{Urkunde}} | |||
== Urkundentext == | |||
[[1. Juni]] [[1694]]:<br /> | |||
1. Juni [[1694]] | Ich [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Jean Conrad, Freyherr von Strünkede]], Herr zu Strünkede, Marnix. Urkunde und bekenne hiermit demnach HANS ROTGER und ANNA '''VOSH''', JACOBER VOSH und CATHARINA dessen Hausfrauen respective Sohn und Tochter dem Hause Strünkede mit Leibeigenschaft zugethan und aus bewegender Ursachen um deren Erlassung und mannission verschiedentliche Instanz und Ansuchung tun lassen dass Anherr auf beschehenes interrediren und bitten gethaner Sucher nichts abgeschlagen mögen, dieselben zu mannission und von der Leibeigenschaft womit sie dem Hause Strünkede bisher zugethan gewesen frei und loserkennen wollen, manen mittere und erkenne derowegen obgedachte Personen nachdem dieserhalb gebühr weder Abtrag gemacht, hiermit und kraft dieses, frei ledig und los wie solches zu Rechte und nach Gewohnheit üb und brauchlich ist, gestalt sich hinführ der Freiheit alles Orthes nach belieben zu bedienen und zu gebrauchen. | ||
Ich Jean Conrad, Freyherr von Strünkede, Herr zu Strünkede, Marnix. Urkunde und bekenne hiermit demnach HANS ROTGER und ANNA VOSH, JACOBER VOSH und CATHARINA dessen Hausfrauen respective Sohn und Tochter dem Hause Strünkede mit Leibeigenschaft zugethan und aus bewegender Ursachen um deren Erlassung und mannission verschiedentliche Instanz und Ansuchung tun lassen dass Anherr auf beschehenes interrediren und bitten gethaner Sucher nichts abgeschlagen mögen, dieselben zu mannission und von der Leibeigenschaft womit sie dem Hause Strünkede bisher zugethan gewesen frei und loserkennen wollen, manen mittere und erkenne derowegen obgedachte Personen nachdem dieserhalb gebühr weder Abtrag gemacht, hiermit und kraft dieses, frei ledig und los wie solches zu Rechte und nach Gewohnheit üb und brauchlich ist, gestalt sich hinführ der Freiheit alles Orthes nach belieben zu bedienen und zu gebrauchen. | |||
::::Strünkede ,den 1. Juni 1694. | ::::Strünkede ,den 1. Juni 1694. | ||
Zeile 9: | Zeile 10: | ||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
*[[Geschichte der Familie Voß am Giesenberg]] Anhänge | *[[Voß 1967|Geschichte der Familie Voß am Giesenberg]] Anhänge | ||
== | |||
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}}} | == Siehe auch == | ||
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}} | |||
==Einzelnachweise== | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Urkunde | [[Kategorie:Urkunde]] | ||
[[Kategorie:DAS]] | |||
[[Kategorie:1650-1699]] |
Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 21:36 Uhr
Urkundentext
1. Juni 1694:
Ich Jean Conrad, Freyherr von Strünkede, Herr zu Strünkede, Marnix. Urkunde und bekenne hiermit demnach HANS ROTGER und ANNA VOSH, JACOBER VOSH und CATHARINA dessen Hausfrauen respective Sohn und Tochter dem Hause Strünkede mit Leibeigenschaft zugethan und aus bewegender Ursachen um deren Erlassung und mannission verschiedentliche Instanz und Ansuchung tun lassen dass Anherr auf beschehenes interrediren und bitten gethaner Sucher nichts abgeschlagen mögen, dieselben zu mannission und von der Leibeigenschaft womit sie dem Hause Strünkede bisher zugethan gewesen frei und loserkennen wollen, manen mittere und erkenne derowegen obgedachte Personen nachdem dieserhalb gebühr weder Abtrag gemacht, hiermit und kraft dieses, frei ledig und los wie solches zu Rechte und nach Gewohnheit üb und brauchlich ist, gestalt sich hinführ der Freiheit alles Orthes nach belieben zu bedienen und zu gebrauchen.
- Strünkede ,den 1. Juni 1694.
- C.J. J.C. Fryherr von Strünkede.
- Strünkede ,den 1. Juni 1694.
Quelle
Siehe auch