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== Ereignisse ==
* Weil Jobst von Strünkede in das Kirchspiel Mengede eingefallen war, verklagten ihn die Gebrüder von Bodelschwingh (Castrop) wegen Landfriedensbruch. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref>
* Jobst von Strünkede übergibt einen Brief des Drosten von Bochum, Graf zu Holstein und Schaumburg. Herr zu  ele Beschwerden des Jobst von Strünkede enthalten sind. So hätten die Bürger von Reckllnghausen seine Brücke über die Emscher zerstört; unter Bruch des Geleitwortes wäre er, Jobst von Strünkede, beinahe ums Leben gekommen usw. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref>
 
 
'''6. Februar'''
* Gumprecht Graf zu Neuenahr, Erbvogt zu Köln, Herr zu Alpen, belehnt Johann von Gysenberch mit dem Hof und Gut gen. Heynen hoff zu (Hoch-)Emmerich im Land Moers und Gericht Friemersheim. Johann hat gehuldigt und geschworen.<ref>Urkunde 1528 Februar 6</ref>
 
'''18. Juni'''
*  In einem Brief an den rosten zu Bochum teilt Jobst von Strünkede mit, daß er zwei Reck1inghäuser Bürger auf frischer Tat beim Fischfang in der Emscher ertappt. und gefangen genommen habe. Dafür hätten ihm die Recklinghäuser mehrere Bauern "weggefangen". Der Droste möge ihm in dieser Angelegenheit beistehen.
* Sofort nach Empfang des Briefes hat der Droste Johann von Loe an die Bürgermeister und den Rat von Recklinghausen geschrieben mit der Forderung, sofort die Strünkeder Bauern freizulassen und Genugtuung für den Landfriedensbruch zu leisten. Da mag es den Recklinghäusern doch wohl übel zumute gewesen sein, denn hinter dem Drosten stand der Herzog von Kleve.
* <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref>
 
'''22. Juni'''
* In einem weiteren Schreiben an den Drosten erklärt Jobst von Strünkede, er wäre nicht geneigt, die beiden gefangenen Recklinghäuser Bürger, wovon einer ein Münsterländer sei, dem Vestischen Amtmann zu übergeben. Allenfalls nach Erlegung einer Strafzahlung sei er bereit, für die Dauer der Untersuchung den Recklinghäuser Bürger freizulassen, mit der Maßgabe, daß dieser aber auf Ersuchen sofort wieder nach Strünkede zurückkehren müsse. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref>
 
'''23. Juni'''
*Durch Vermittlung des Drosten von Bochum hatten die ReckIinghäuser tatsächlich die Strünkeder Bauern freigelassen. An diesem Tage schreibt der Droste an die Reckfinghäuser, er habe ihr Schreiben dem Jobst übermittelt und sie möchten sich gedulden, bis er eine Besprechung mit dem Drosten (Richter) des Vestes habe. Wahrscheinlich saßen aber die heiden Gefangenen immer noch in Strünkede, wie aus einem Schreiben des Jobst vom [[29. Juni]] hervorgeht. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref>
 
'''27. Juli'''
* Theus von der Hembecke, Rentmeister zu Bochum und Castrop und Hofschulte des Hofes Castrop, gibt dem hofhörigen Dyrych Gerde Sohn zu Castrop dem [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Joest von Strünckede]] gegen dessen Hörigen im Hof Mengede.<ref>Urkunde 1528 Juli 2</ref>
 
== Geboren ==
* Goddert von Strünkede, 3. Sohn von Jobst von Strünkede und seiner Gattin Margarete v. Asbeck; wurde am [[27. April]] [[1548]] mit Strünkede belehnt.<ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15</ref>
 
== Quellen==
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Ereignisse

  • Weil Jobst von Strünkede in das Kirchspiel Mengede eingefallen war, verklagten ihn die Gebrüder von Bodelschwingh (Castrop) wegen Landfriedensbruch. [1]
  • Jobst von Strünkede übergibt einen Brief des Drosten von Bochum, Graf zu Holstein und Schaumburg. Herr zu ele Beschwerden des Jobst von Strünkede enthalten sind. So hätten die Bürger von Reckllnghausen seine Brücke über die Emscher zerstört; unter Bruch des Geleitwortes wäre er, Jobst von Strünkede, beinahe ums Leben gekommen usw. [2]


6. Februar

  • Gumprecht Graf zu Neuenahr, Erbvogt zu Köln, Herr zu Alpen, belehnt Johann von Gysenberch mit dem Hof und Gut gen. Heynen hoff zu (Hoch-)Emmerich im Land Moers und Gericht Friemersheim. Johann hat gehuldigt und geschworen.[3]

18. Juni

  • In einem Brief an den rosten zu Bochum teilt Jobst von Strünkede mit, daß er zwei Reck1inghäuser Bürger auf frischer Tat beim Fischfang in der Emscher ertappt. und gefangen genommen habe. Dafür hätten ihm die Recklinghäuser mehrere Bauern "weggefangen". Der Droste möge ihm in dieser Angelegenheit beistehen.
  • Sofort nach Empfang des Briefes hat der Droste Johann von Loe an die Bürgermeister und den Rat von Recklinghausen geschrieben mit der Forderung, sofort die Strünkeder Bauern freizulassen und Genugtuung für den Landfriedensbruch zu leisten. Da mag es den Recklinghäusern doch wohl übel zumute gewesen sein, denn hinter dem Drosten stand der Herzog von Kleve.
  • [4]

22. Juni

  • In einem weiteren Schreiben an den Drosten erklärt Jobst von Strünkede, er wäre nicht geneigt, die beiden gefangenen Recklinghäuser Bürger, wovon einer ein Münsterländer sei, dem Vestischen Amtmann zu übergeben. Allenfalls nach Erlegung einer Strafzahlung sei er bereit, für die Dauer der Untersuchung den Recklinghäuser Bürger freizulassen, mit der Maßgabe, daß dieser aber auf Ersuchen sofort wieder nach Strünkede zurückkehren müsse. [5]

23. Juni

  • Durch Vermittlung des Drosten von Bochum hatten die ReckIinghäuser tatsächlich die Strünkeder Bauern freigelassen. An diesem Tage schreibt der Droste an die Reckfinghäuser, er habe ihr Schreiben dem Jobst übermittelt und sie möchten sich gedulden, bis er eine Besprechung mit dem Drosten (Richter) des Vestes habe. Wahrscheinlich saßen aber die heiden Gefangenen immer noch in Strünkede, wie aus einem Schreiben des Jobst vom 29. Juni hervorgeht. [6]

27. Juli

  • Theus von der Hembecke, Rentmeister zu Bochum und Castrop und Hofschulte des Hofes Castrop, gibt dem hofhörigen Dyrych Gerde Sohn zu Castrop dem Joest von Strünckede gegen dessen Hörigen im Hof Mengede.[7]

Geboren

  • Goddert von Strünkede, 3. Sohn von Jobst von Strünkede und seiner Gattin Margarete v. Asbeck; wurde am 27. April 1548 mit Strünkede belehnt.[8]

Quellen

  1. Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15
  2. Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15
  3. Urkunde 1528 Februar 6
  4. Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15
  5. Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15
  6. Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15
  7. Urkunde 1528 Juli 2
  8. Herne - unsere Stadt, März 1966, S.15

Das Jahr 1528 wird in folgenden Artikeln erwähnt: