Tätigkeitsbericht 6 des Lehrlings Gerd Schug: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. März 2018, 09:58 Uhr

Historisches Zeitdokument
Tätigkeitsbericht 6

Bericht eines Lehrlings über die Orga­ni­sa­tion und die Be­triebs­abläufe in einem mittel­stän­dischen Indus­trie­unter­nehmen der 1950er Jahre.

Tätigkeitsbericht des Lehrlings Gerd Schug
für die Zeit vom 1.9.1956 bis 31.12.1956
Arbeitsgebiet (Abteilung): Verkauf Bericht Nr. 6
der Hannoverschen Grubenholzindustrie 29.12.1956
Unsere Hauptabnehmer sind in meinem Lehrbetrieb die Zechen. Eichen-Schachtholz, Spurlatten und Eichen-Grubenbretter

sind die wichtigeren Sorten, die uns die Zechen abnehmen.

Das Holz wird entweder mit der Bahn oder mit dem Lastwagen versandt. Beim Waggon werden die Versandpapiere fertig gemacht und an den Waggon geheftet. Der Zeche teilen wir entweder fernmündlich oder schriftlich noch am gleichen Tage die Eigentumsmerkmale des Waggon, sowie den Inhalt mit. Bei der Anfuhr mit dem Lastwagen brauchen wir der Zeche nichts mitteilen, da der Fahrer einen Lieferschein mitbekommt, diesen muß dann der Holzmeister unterzeichnen.
Zum Ende eines jeden Monats werden die Rechnungen für die einzelnen Lieferungen ausgestellt. Bis zum 25. eines jeden Monats können wir an die Zechen liefern, Die danach erfolgten Lieferungen werden erst im nächsten Monat abgenommen.
Außer an Zechen, liefern wir auch noch an Baugeschäfte und Schreinereibetriebe. Für die Baugeschäfte kommt in der Hauptsache Bauholz und Schalung, während für die Schreinereien mehr Blockware der verschiedenen Holzsorten in Betracht kommt.
Das Holz wird meistens von dem Käufer selbst abgeholt. Ein Lieferschein muß immer ausgestellt werden, nach dem dann innerhalb von drei Tagen die Rechnung ausgestellt wird.
Wir verkaufen dann auch noch im Kleinverkauf an Privatleute. Wie z. B. Brennholz, Sägemehl, Bretter, Kanthölzer und Dachlatten. Es wird bei dem Kleinverkauf meistens bar gezahlt. Wir haben dafür extra ein Verkaufsbuch. Es ist ein Durchschreibebuch, welches in verschiedene Bons eingeteilt ist, so daß man nur die Ware und den Preis einzuschreiben hat. Am Ende eines jeden Monats wird dann die im Kleinverkaufsbuch zusammengezählte Summe auf die Habenseite des Kassenbuchs übertragen. [1]

Lesen Sie auch

Einzelnachweise

  1. Aus dem Privatarchiv von Gerd E. Schug