Tätigkeitsbericht 5 des Lehrlings Gerd Schug

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Historisches Zeitdokument
Tätigkeitsbericht 5

Bericht eines Lehrlings über die Orga­ni­sa­tion und die Be­triebs­abläufe in einem mittel­stän­dischen Indus­trie­unter­nehmen der 1950er Jahre.

Tätigkeitsbericht des Lehrlings Gerd Schug
für die Zeit vom 2.5.1956 bis 31.8.1956
Arbeitsgebiet (Abteilung): Einkauf Bericht Nr. 5
der Hannoverschen Grubenholzindustrie 30.8.1956
Unseren Einkauf decken wir vorwiegend in Stammholz. Eichen- und Fichten-Stammholz sind die häufigsten Sorten.
Ein Rundholzhändler bietet uns Eichen-Stammholz an. Aus dem Schreiben ersehen wir noch nicht, ob das Holz sich für unsere Zwecke eignet. Liegen die angebotenen Stämme in den Stärkeklassen, die wir für unsere zum Teil laufenden Aufträge benötigen, wird zunächst ein Termin für eine Besichtigung vereinbart. Eine Besichtigung ist bei dem Kauf von Eichen-Stammholz unbedingt erforderlich. Während beim Fichten-Stammholz die einzelnen Stämme allgemein gerade gewachsen sind, trifft dieses bei Eichen nicht zu. Unsere Schnittholzlieferungen für den Bergbau setzen bei dem Eichen-Stammholz-Einkauf voraus, dass jeder Stamm mindestens auf eine Länge von 4,-- m geragde gewachsen ist.
Unsere Haupteinkaufsgebiete liegen im Sauerland, Westerwald, Eifel, Niederrhein und Münsterland.
Hier wird das Holz an Ort und Stelle genau geprüft, ob wir es übernehmen können. Es werden dann Probemessungen vorgenommen, ob das Waldmaß stimmt. Die Länge und der Durchmesser wird geprüft. Hat der Einkäufer das Holz für unsere Zwecke als geeignet befunden, so wird über den Preis verhandelt. Das Holz darf nicht zu weit entfernt von uns liegen, da dann die Fracht das Holz zu teuer macht. Haben sich dann unser Einkäufer und der Rundholzhändler über den Preis geeinigt, wird der Kauf gegenseitig bestätigt.
In der Kaufbestätigung muss folgendes schriftlich vereinbart sein:
  • die Ware (Eichen-Stammholz)
  • die Menge (200 Festmeter)
  • die Klassenverteilung (von 1b - 4)
  • und der Preis (je fm 80,- bis 120,- DM)
  • ferner die Vermessungsart, die Lieferzeit und die Zahlungsweise.
Hat der Lieferant dieses Schreiben in den Händen, so kann er mit der Verladung beginnen. Meistens bekommen wir das Holz mit der Bundesbahn, da wir einen privaten Gleisanschluß besitzen. Wenn sich aber für einen Lastzug bessere Abfuhrmöglichkeiten als für einen Waggon bieten, wird das Holz per Lastzug geliefert. Dafür haben wir einen besonderen Platz, auf dem das Holz abgeladen werden kann.
Bei der Ankuft der Waggons wird das Holz sofort entladen. Wenn mämlich der Waggon länger als einen halben Tag beladen steht, wird von der Bundesbahn Standgeld dafür erhoben. Der Waggon wird von unserer Platzkolonne ausgeladen und vom Meister sofort vermessen. Diese Messung des Durchmessers (MØ) geschieht in der Mitte des Stammes mit der Kluppe über Kreiz, nach vollen Zentimetern, nachdem die Länge ermittelt wurde. Sofern die Messstelle nicht geringelt, d. h. entborkt ist, werden bei der Klasse II = 2 cm, bei der Klasse III und stärker, je 3 cm von dem ermittelten Maß in Abzug gebracht.
Hiernach werden die Stämme mengenmäßig erfasst. Ein Stamm soll als Beispiel dienen:

1 Stamm von 10,- m Länge und 20 cm MØ
soll ausgerechnet werden. Man rechnet
Halbmesser x Halbmesser x Länge x 3,14.
Also: 10 x 10 = 100 x 10 = 1.000 x 3,14
= 0.314 fm

So kann man jeden Stamm ausrechnen. Da aber das Ausrechnen nach dieser Art zu lange Zeit in Anspruch nimmt, gibt es für die Ausrechnung besondere Rundholztabellen, in denen man die Inhaltsangabe jeden einzelnen Stammes sofort ablesen kann.
Haben wir die Festmeter von dem Waggon errechnet, so vergleichen wir unsere Festmeter mit denen des Lieferanten.
Sofort bei der Ankunft des Waggons erhalten wir von dem Rundholzhändler mit der Post eine Aufmaßliste zugesandt, in der das einzelne Aufmaß der Stämme aufgezeichet ist. Auch sind auf der Aufmaßliste die Festmeter eingesetzt. Vergleichen wir dann die beiden Listen und stimmen sie überein, so kann die Bezahlung je nach Vereinbarung vorgenommen werden.
Bei größeren Maßabweichungen zwischen dem Aufmaß des Lieferanten und dem Unsrigen, wird dem Lieferanten Gelegenheit gegeben, sich von der Richtigkeit des von uns festgestellten Aufmaßes zu überzeugen, indem eine Nachkontrolle vorgenommen wird. Verzichtet der Lieferant hierauf, so kommt unser Maß zur Verrechnung. [1]

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Einzelnachweise

  1. Aus dem Privatarchiv von Gerd E. Schug