Urkunde 1682 Juni 8: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Januar 2018, 14:02 Uhr
Urkundentext
8. Juni 1682,
Gerdruit Elisabet von Ommeren trifft nachfolgende testamentarische Bestimmungen:
- Die Hausarmen der Stadt Orsoy erhalten 100 Rtlr., die von den Erben innerhalb Jahresfrist unter die Bedürftigsten zu verteilen sind:
- Haupterbe ist ihr Bruder Mauritz Vincent von Ommeren mit der Bestimmung, daß nach seinem Tode alle Güter und jährlichen Gefälle, die er zur lebenslänglichen Nutznießung erhält, auf seine Kinder und, falls er ohne eheliche Leibeserben verstirbt, auf ihren Vetter Goswinn von Düngellen, Herrn zu Dahlhausen und Haffkenschede, und falls dieser ihren und ihres Bruders Sterbetag nicht erleben würde, auf dessen Sohn oder Tochter fallen sollen, so dass das Stammhaus Dahlhausen, ausschließlich seiner anderen Brüder und Schwester, alleiniger Besitzer wird und alles erblich behalten soll:
- Der Erbe hat die Legate und Vermächtnisse, welche auf besonderen Zetteln verzeichnet sind, innerhalb 6 Wochen auszuzahlen;
- Der Erbe soll, falls er diese Bestimmungen anfechtet oder ihnen zuwiderhandelt, von der Nachlassenschaft ausgeschlossen sein.
- Diese Bestimmungen sollen, falls sie wegen Formfehler nicht als testamentarisch gelten, als kodizillarische angesehen werden.
Siegel und Unterschrift: Gerdruit Elisabet von Ommeren.
Unterschriften: Henrich Kempken, Willem Kremers, Willem Troidt, Derck Pooten, Goswin Camberg, Gerichtsschreiber.
Kopie.
Loses Blatt.
Heinrich Kempken. Kurfürstlich Brandenburgischer Richter, Wilhelm Troitt, Wilhelm Kremers und Diderich Pott, Scheffen zu Wisslich, bekunden, Wisslich, den 9. Juni 1682, daß Gerdrut Elisabet von Ummeren das verschlossene Schriftstück vorgezeigt und erklärt habe, dieses enthalte ihren letzten Willen und sei von ihr eigenhändig geschrieben, jedes Blatt von ihr unterschrieben und gesiegelt.
Auf ihre Bitten ist ihre Erklärung zu Protokoll genommen.
Der Richter siegelt, außerdem wird das Scheffensiegel aufgedrückt.
Siegel. Unterschrift Goswinn Camberg, Gerichtsschreiber.
Kopie.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 121f. Nr. 311
- Werbeck 1999
Siehe auch