Urkunde 1691 Dezember 6

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

6. Dezember 1691, Wesel
Gerdruit Elisabet von Ommeren erklärt, dass sie ihr am 8. Juni 1682 errichtetes Testament in allen Teilen aufrecht erhalte und bestätige.
Da inzwischen ihr Bruder Mauritz Vincent von Ommeren durch den Tod seiner Frau Elisabet von Dungellen Witwer geworden, so bestimmt sie nunmehr, dass, falls ihr Bruder sich mit keiner ritterlichen oder adligen, sondern mit einer bürgerlichen und geringeren Standesperson verehlichen würde, er ihre Güter vor Vollziehung der Ehe an Mauritz Goswin von Dünglen, Herrn zu Dahlhausen und Hafkenschede, oder falls dieser nicht mehr lebe, an dessen Sohn oder Tochter, welche das Stammhaus besitzen, übergeben soll.
Die Erbeinsetzung im vorigen Testament ist alsdann ungültig und Herr von Düngellen zu Dahlhausen, dessen Sohn oder Tochter, welche das Stammhaus erblich besitzen, alleiniger Erbe nach Auszahlung der Legate.
Falls diese Bestimmungen infolge Formfehler nicht als testamentarische gelten, sollen sie als kodicillarische angesehen werden.
Das Testament ist von der Ausstellerin eigenhändig geschrieben, unterschrieben, gesiegelt und verschlossen.
Gerdruit Elisabet von Ommeren.
Sie bekundet, dass alles, was von ihrer eigenen Hand auf den vorgeschriebenen Blättern geschrieben sei, ihr Testament und letzer Wille sei.
Unterschrift Gerdrut Elisabeth von Ommeren.


Henrich Kemcken, Kurfürstlich Brandenburgischer Richter, Wilhelm Trout, Wilhelm Kremers, Eberhard Scholten, Gerrit Berendunck und andere gemeine Scheffen des Gerichts und Amts Bislich, bekunden, dass ihnen Gerdrut Elisabet von Ommeren vorstehendes verschlossenes Schriftstück mit der obigen Erklärung vorgezeigt habe und ihre Erklärung zu Protokoll genommen worden sei.
Der Richter siegelt, aufgedrückt wird außerdem das Scheffensiegel.
Unterschrift. Goswinn Camberg, Gerichtsschreiber.
Kopie.
Loses Blatt.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise