Urkunde 1554 Februar 28: Unterschied zwischen den Versionen

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Allgemeine Formalbeschreibung : Vermerke: R. 16. Jh.: hiligsforwardt Dirichs vonn Asbeck; von anderer Hand: lit. A; 18. Jh.: 21
Allgemeine Formalbeschreibung : Vermerke: R. 16. Jh.: hiligsforwardt Dirichs vonn Asbeck; von anderer Hand: lit. A; 18. Jh.: 21
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 19. Januar 2018, 01:41 Uhr


Urkundentext

28. Februar 1554
Ehevertrag zwischen Diderich von Asbeck und Anna Huchtebruick, Tochter des verstorbenen Bernhardt und der Agnes.
Diderich bringt Anna das Haus Achter dem Berg mit allem Zubehör, im Stift Essen gelegen, und alle anderen Erbgüter ein, wohingegen Annas Brüder Bernhardt und Alberdt van Huchtebruck dem Diderich als Abfindung zwischen dem heutigen Tag und St. Peter ad cathedram 1555 2000 oberländische vollgewichtige gute goldene rheinische Gulden bei einjähriger Verzinsung zusichern und Diderich und Anna auf alle weiteren Ansprüche auf die Huchtebruckschen Erbgüter verzichten. Ferner soll Asbeck der Anna als Morgengabe das Gut Thorbaven in der Bauerschaft Bullenbeck überreichen und Anna, falls sie keine Erben hätten, die Güter Diderichs nach dessen Tode innehaben. Sind Erben vorhanden, so sollen diese der Anna die 2000 Gulden und weitere 1000 Gulden zurückgeben. Anna darf außerdem ihre Kleider, Kleinodien und Morgengabe mitnehmen. Die in der Ehe angefallene Erb- und Pfandschaft soll Anna zeitlebens gebrauchen, nach ihrem Tode aber unter ihre nächste Verwandtschaft und die Asbecks zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, wobei allerdings die Huchtebrucks ausgezahlt werden sollen. Stirbt Anna eher als Diderich, so soll dieser Annas nächsten Erben binnen Jahresfrist 1000 Goldgulden und Annas Kleider und Kleinodien geben. Will Diderich dann wiederheiraten, so sollen die Kinder 1. Ehe die väterlichen Güter erben und den Nachlass der Mutter erhalten. Stirbt Diderich eher als Anna, so soll diese auf Achter dem Berge und den anderen Samtgütern wohnen und wirtschaften können, bei ihrer Wiederverheiratung aber die Hälfte ihres Brautschatzes, die Hälfte der gemeinsam erworbenen Güter, ihre Morgengabe, eine Wohnung (Zuchthaus), 150 Goldgulden, 25 Malter Roggen, 25 Malter Gerste Essener Maß jährlich aus den Asbeckschen Gütern an Leibzucht erhalten. Gehen aus dieser neuen Ehe Kinder hervor, so sollen diese die Hälfte des Brautschatzes und die Hälfte der abgesprochenen Güter erben, die gemeinsam erworbenen Güter aber, die Morgengabe, die Wohnung, die 150 Gulden und das genannte Korn an die Kinder erster Ehe fallen.
Siegler: Diderich von Asbeck, Berndt Huchtenbruick, Albert Huchtenbruick, Jorgen von Asbeck, Goerdt van Strunckede, Bernd Schele, Rutger van der Horst, Henrich vam Loe, Wessel Hasemkamp; Gerdt Mordien, Erbmarschall des Stifts Münster; Dirich van Bilderbeck, Johan van Eill, Berndt Mumme, Jurgen Asschebruck, Wolter vam Loe als Verwandte. (Regest)

Allgemeine Formalbeschreibung : Überlieferungsart: Ausfertigung

Allgemeine Formalbeschreibung : Vermerke: R. 16. Jh.: hiligsforwardt Dirichs vonn Asbeck; von anderer Hand: lit. A; 18. Jh.: 21

Siehe auch

Quelle

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 434 Ach Familie von Wendt (Dep.), Gut Achtermberg Nr. 92 http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=Vz_2575348b-d446-465c-8432-879980071074