Schultenstraße: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Schatzbuch der Grafschaft Mark ([[1486]]) wird in „Soyngen“ ein „Schult“, in der Türkensteuerliste ([[1542]]) in „Herne“ der „Schulte to Soinghe“ und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum ([[1664]]) in der „Baurschaft Herne“ ein „Schulte zu Sodingen, ein Hof, hat eine Feuerstette“ erwähnt. Dieser war wegen der „Contribution (= Steuerleistung) durch den Herrn von Strunkede bishero befreiet worden“. Von Steinen schrieb [[1757]]: „Gegenwärtig gehöret in das Gericht Strückede ... 6) Das Haus Sodingen, und was an der einen Seite der Schmedebecke nach Herne hin gelegen ist.“ In einer Bekanntmachung vom 1. August [[1822]] teilte der Schulte zu Sodingen mit, er werde seine „Papier-Mühle bei dem Schulten-Gute zu Sodingen, ohnweit Herne gelegen, ... freiwillig meistbietend verkaufen.“ | Im Schatzbuch der Grafschaft Mark ([[1486]]) wird in „Soyngen“ ein „Schult“, in der Türkensteuerliste ([[1542]]) in „Herne“ der „Schulte to Soinghe“ und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum ([[1664]]) in der „Baurschaft Herne“ ein „Schulte zu Sodingen, ein Hof, hat eine Feuerstette“ erwähnt. Dieser war wegen der „Contribution (= Steuerleistung) durch den Herrn von Strunkede bishero befreiet worden“. Von Steinen schrieb [[1757]]: „Gegenwärtig gehöret in das Gericht Strückede ... 6) Das Haus Sodingen, und was an der einen Seite der Schmedebecke nach Herne hin gelegen ist.“ In einer Bekanntmachung vom 1. August [[1822]] teilte der Schulte zu Sodingen mit, er werde seine „Papier-Mühle bei dem Schulten-Gute zu Sodingen, ohnweit Herne gelegen, ... freiwillig meistbietend verkaufen.“ | ||
Leopold Schütte definiert das Wort „Schulte“ wie folgt: „Das Wort ist niederdeutsch, entspricht hochdeutsch Schultheiß, Schultes, Schulz und hat sich aus dem mittelniederdeutschen Form schultete, älter schulthete, altniederdeutsch skuldhetio, entwickelt. Es bezeichnet einen Mann als denjenigen, der entweder „die Schuld (anderer) heißt, das heißt ‚benennt’ oder ‚befiehlt’, oder aber denjenigen, dem selbst die Schuld geheißen, das heißt ‚befohlen’ oder ‚genannt’ wird. Diese zweite Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass heißen nicht nur aktiv ‚befehlen’ bedeutet, sondern auch (passiv) ‚genannt werden’, ‚einen Namen tragen’. Demnach wäre ein Schulte derjenige, der ‚den Schuld-Namen trägt’, also selbst zur Leistung von Schuldpflichten verbunden ist." (Siehe auch "[[Schultenhof]]")<ref>[[Borgmann 1936]], S. 24</ref> <ref>"HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997 | Leopold Schütte definiert das Wort „Schulte“ wie folgt: „Das Wort ist niederdeutsch, entspricht hochdeutsch Schultheiß, Schultes, Schulz und hat sich aus dem mittelniederdeutschen Form schultete, älter schulthete, altniederdeutsch skuldhetio, entwickelt. Es bezeichnet einen Mann als denjenigen, der entweder „die Schuld (anderer) heißt, das heißt ‚benennt’ oder ‚befiehlt’, oder aber denjenigen, dem selbst die Schuld geheißen, das heißt ‚befohlen’ oder ‚genannt’ wird. Diese zweite Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass heißen nicht nur aktiv ‚befehlen’ bedeutet, sondern auch (passiv) ‚genannt werden’, ‚einen Namen tragen’. Demnach wäre ein Schulte derjenige, der ‚den Schuld-Namen trägt’, also selbst zur Leistung von Schuldpflichten verbunden ist." (Siehe auch "[[Schultenhof]]")<ref>[[Borgmann 1936]], S. 24</ref> <ref>"HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997</ref> <ref>Herner Zeitung 14.11.1938.</ref> <ref>[[Schulte 1925]], S. 85 f.</ref> <ref>[[Timm 1986]], S. 47, Nr. 708.</ref> | ||
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*[[Schütte 1988]], S. 164. | *[[Schütte 1988]], S. 164. | ||
*[[Steinen 1757]], S. 775. | *[[Steinen 1757]], S. 775. | ||
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Version vom 8. Mai 2017, 12:58 Uhr
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Historie
Die Straße ist benannt nach dem Hof Schulte zu Sodingen in der Gemarkung Herne, Flur II, genannt Sodingen. [2]
Im Schatzbuch der Grafschaft Mark (1486) wird in „Soyngen“ ein „Schult“, in der Türkensteuerliste (1542) in „Herne“ der „Schulte to Soinghe“ und im Feuerstättenverzeichnis des Amtes Bochum (1664) in der „Baurschaft Herne“ ein „Schulte zu Sodingen, ein Hof, hat eine Feuerstette“ erwähnt. Dieser war wegen der „Contribution (= Steuerleistung) durch den Herrn von Strunkede bishero befreiet worden“. Von Steinen schrieb 1757: „Gegenwärtig gehöret in das Gericht Strückede ... 6) Das Haus Sodingen, und was an der einen Seite der Schmedebecke nach Herne hin gelegen ist.“ In einer Bekanntmachung vom 1. August 1822 teilte der Schulte zu Sodingen mit, er werde seine „Papier-Mühle bei dem Schulten-Gute zu Sodingen, ohnweit Herne gelegen, ... freiwillig meistbietend verkaufen.“
Leopold Schütte definiert das Wort „Schulte“ wie folgt: „Das Wort ist niederdeutsch, entspricht hochdeutsch Schultheiß, Schultes, Schulz und hat sich aus dem mittelniederdeutschen Form schultete, älter schulthete, altniederdeutsch skuldhetio, entwickelt. Es bezeichnet einen Mann als denjenigen, der entweder „die Schuld (anderer) heißt, das heißt ‚benennt’ oder ‚befiehlt’, oder aber denjenigen, dem selbst die Schuld geheißen, das heißt ‚befohlen’ oder ‚genannt’ wird. Diese zweite Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass heißen nicht nur aktiv ‚befehlen’ bedeutet, sondern auch (passiv) ‚genannt werden’, ‚einen Namen tragen’. Demnach wäre ein Schulte derjenige, der ‚den Schuld-Namen trägt’, also selbst zur Leistung von Schuldpflichten verbunden ist." (Siehe auch "Schultenhof")[3] [4] [5] [6] [7]
Literatur
- Hartung/Schmidt 1967, S. 52, nr. 89.
- Schütte 1988, S. 164.
- Steinen 1757, S. 775.
Lesen Sie auch
- Liebigstraße (← Links)
- 1954 (← Links)
- Herner Straßennamen und heimatstädtische Struktur (← Links)
- 11. November (← Links)
- Hof Schulte-Sodingen (← Links)
- Sodingen (← Links)
Quellen
- ↑ StAH, Protokollbuch des Bauausschusses der Stadt Herne 1954, Blatt 6, TOP 6 i.
- ↑ VuKAH, Gemeinde-Atlas Herne 1823. Übersichts-Handriß.
- ↑ Borgmann 1936, S. 24
- ↑ "HERNE - von Ackerstraße bis Zur-Nieden-Straße", Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen, bearbeitet von Manfred Hildebrandt, Ralf Frensel, Jeannette Bodeux, Franz Heiserholt, Veröffentlichungen des Stadtarchivs Herne, Herne 1997
- ↑ Herner Zeitung 14.11.1938.
- ↑ Schulte 1925, S. 85 f.
- ↑ Timm 1986, S. 47, Nr. 708.