Urkunde 1707 September 17

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

17. September 1707, Eickel,
Witwe Freifrau von Strünckede und die lutherische Gemeinde zu Eickel schließen durch Vermittelung des Freiherrn von und zu Bodelschwing als Regierungskommissar wegen des von ersterer errichteten Baues einer neuen Begräbnisstätte folgenden Vergleich:
Witwe Freifrau von Strünckede zahlt der Gemeinde eine bestimmte Abfindungssumme, die zum Nutzen der Kirche zu verwenden ist. Sie verspricht, die Tür zum Eingang der angebauten Begräbnisstätte nicht auf dem Chor, sondern nahe der Seite, wo das sogenannte Rimbster[1] ist. durchbrechen zu lassen. Der Kirchengemeinde steht es frei, die erbaute Sakristei abbrechen zu lassen. Das Material, mit Ausnahme der Ziegelsteine, welche Eigentum der Witwe Freifrau von Strünckede sind, soll zum Nutzen der Kirche gebraucht werden. Die neue Begräbnisstätte darf nur für ihre Zwecke gebraucht werden. Die eingepfarrten Adeligen und die Gemeinde zu Eickel versprechen, den Begräbnisbau ohngesperret geschehen und das Haus Dorneburg in ihrem ruhigen Besitz zu lassen.
Der Vergleich ist von beiden Parteien doppelt ausgefertigt und von dem Regierungskommissar unterschrieben.
Kopie.
Nachrichten, betr. den intendirten Bau an Seiten der Freifrau von Strünckede zu Dorneburg, eines Erbbegräbnisses auf dem Chor auf dem luther. Kirchhof zu Eickel. Fol. 6 und 7
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Quelle

Literatur

Siehe auch


  1. vmtl. ein Sakramentshäuschen Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Sakramentshaus