1569

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Was geschah 1569?

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Ereignisse

9. März

  • Heinrich Ovelgunne, Bürgermeister zu Bochum, und Catharina, Eheleute, verkaufen an Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida, Eheleute, 2 Malter Zehntland in 3 Teilen gelegen. Ein Maltersede liegt im Grummeschen Felde, wo Vierhauss und Bussmanns Kirchweg durchgehet, zwischen Dickmans an der oberen Seite und Vierhausses Länder an der unteren Seite. Das 2. Maltersede ist an 2 Stellen gelegen: bei dem Toppelsberge an der oberen Seite, welche Kelner zu Rimbecke besitzt, 3 Scheffel, und an der unteren Seite, welche Butte zu Hoffstede haben, 1 Scheffel und an dem obersten Platz zwischen Grimberges Land zu Hoffstede und Blaumberges zu Grumme 1 Scheffel. Die Verkäufer versprechen den Käufern Sicherheit gegen alle Ansprüche bei Verpfändung von 5 Maltersede Landes vor Diederichs Hof zu Rechen gelegen.[1]

1. Mai

  • Wolter vom Loe zur Knippenborgh und Rorich van der Knippenborgh, Eheleute, verkaufen ohne zugebilligte Wiederlöse ihren Anteil, die halbe Grueme in der Grume, welche er <Wolter vam Loe> in der brüderlichen Erbteilung empfangen hat, an Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida van der Recke für eine Summe Geldes, die sie erhalten haben. Dieses frei durchschlächtige Gut ist unbeschwert mit irgendwelchen Dienstbarkeiten und Renten, abgesehen von dem. was dem Gasthaus zu Bochum und den von Ekel als Kirchen- und Bauerrecht zusteht. Dazu gehören Herman Gruiemer und Margaretha, Eheleute, ihre Kinder als Leibeigene <liffegen luede>, die vor Datum dieses Briefes frei verkauft oder umgetauscht sind. Das Gut liegt in der Bauerschaft Heiltorpe und Kirchspiel Herne und Gericht Bochum und geht mit allen Rechten, auch mit der Markengerechtigkeit, samt allen Briefen, Registern, Rollen und allen daraufsprechenden Dokumenten an die Käufer über.[2]

23. Mai

  • Rutger Frendtinck bekundet als verordneter Richter Wilhelms, Herzogs zu Cleve, Gulich und Berge, Grafen zu der Marck und Ravensbergh, Herrn zu Ravenstein, in Sachen zwischen Johan vom Grymbergh genannt Altenbochum und seinen Gläubigern: Die Erben des Diederich Beckman, Bürgermeisters zu Bochum, hätten zwar für rückständige Schuldbeträge Ländereien von dem vorgenannten Altenbochum erhalten, indessen sei noch ein Rückstand von 64 Goldgulden 15 Albus und 10 1/2 Heller vorhanden. Daneben habe Johan Bitter, Bürger zu Bouchum, sich beklagt, daß Altenbochum ihm für rückständigen Lohn noch 40 Taler und 1 englische Mantell schulde. Auf seine Bitten habe er ihm als selbständigen Kläger und als Vormund der Beckmans Erben neben anderem 57 1/2 Goldgulden, 20 Albus - 2 Heller und die Nutzgenießung von 25 Ruten, welche Mathias vam Loe zur Dorneburgh für ein aus Altenbochums Gut Hamburg erhaltenes Stück Land an Altenbochum oder seinen Gläubiger herausgeben soll, angewiesen, van Loe habe zwar die Herausgabe versprochen, es sei aber nichts erfolgt. Deshalb habe er — der Richter — den Melchior vom Loe auf Anhalten Bitters auf Montag nach dem Sonntag Cantate <9. Mai> laufenden Jahres zur Verantwortung vorgeladen. Da dieser am Gerichtstage nicht erschienen sei, habe er dem Bitter aus dem Gute Hamburg 5 Scheffel 25 Ruten zwischen den Landwehren im Kirchspiel Harpen gelegen als Pfand überwiesen. Die Wiedereinlösung kann jährlich auf Petri ad Cathedram oder 8 Tage vorher oder nachher erfolgen.[3]

27. Juni

  • Diderich von Asbeck bekennt für sich und seine Ehefrau Anna, dass er sich mit seiner Schwester Margrete von Asbeck, Witwe des verstorbenen Joest van Strunckede, bezüglich der Erbansprüche an dem Hause auf dem Berge und den dazugehörigen Gütern verglichen habe. Margrete überlässt Diderich das Haus auf dem Berge mit allem Zubehör und erhält dafür für sich und ihre Enkel Joest, Jorgen und Wilhelm van Strunckede, Kinder des Goddert und der Anna van Strunckede, 600 Taler in zwei Terminen.[4]

22. Juli

  • Infolge eines Streites, der zwischen Melchior vam Loe zur Dorneburgh und seinem Hausmanne Gruemen zu der Graume als Kläger einerseits und den Nachbarn des Dorfes Hiltroph andererseits (ihrer bour hoed und drifft halber) entstanden war, hatten die Beklagten verschiedentlich Schafe des Klägers mit Beschlag belegt <abgeschütt> und ihm die Eintrifft in die Hiltroper Heide am Gerster boeme nicht gestatten wollen. In der heutigen Verhandlung vor dem Amtmann Melchior van Delwigh unter Mitwirkung Diederich Beckmans, Gerichtsschreibers zu Bochum, und Rotger Frenckings schlössen beide Parteien folgenden Vergleich:
  1. Das gemeinschaftliche Huderecht, wie es von altersher in der Graume und Hölder Heide ausgeübt worden, bleibt bestehen.
  2. Gruemer darf seine Schafe durch den Helwegh in die Hiltroper Heide unbehindert treiben, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Hiltroper, falls sie einige fremde Schafe, die er von seinem Herrn oder einem anderen angenommen hat, dort antreffen würden, diese für eine Tonne Bier vertrinken dürfen.
  3. Richtet Gruemer durch die Eintrifft der Schafe Schaden an dem Korn der Hiltroper, so dürfen diese durch die Geschädigten in Beschlag genommen (geschut) und nach Landrecht zur Tilgung des Schadens verkauft (geschliessen und umbgeschlagen) werden.

13. August

  • Wessel von der Hembeck, Richter zu Bochum, bezeugt, dass Ursula von Asbeck verw. Freitag vor ihm erschienen sei und eine Protestationsschrift und einen Revers übergeben habe, mit denen sie gegen ihre Schwester Margeietenn von Asbeck verw. Strunckte und die Eheleute Goddart von Strunckten zu Strunckte und Anna van Boennen, ihren Vetter und ihre Schwägerin, klagt.[5]
  • Vor Wessel von der Hembeck, Richter zu Bochum, erscheint Ursula von Asbeck verw. Freitag und klagt gegen Hinrich Knippinck zum Grymberch, der sich vor Jahren für sie verbürgt und wofür sich Goddert von Strünckede als Rückbürge gestellt hat. Sie habe ihr Hab und Gut ihrer Schwester Margarethe von Asbeck verw. Strunckede und den Eheleuten Goddarth von Strunckede und Anna von Boennen, ihrem Vetter und ihrer Schwägerin, am 7. Mai 1549 zum Pfand gesetzt, worüber diese ihr ein Reversal ausgestellt hattet, gemäß dem sie, wenn sie ihrer Schwester, ihrem Vetter und ihrer Schwägerin die dem Knippinck ausgestellte Urkunde aushändige, von der Verpflichtung befreit sei. Obgleich sie nun diese dem Knippinck gegebene Urkunde ihren gen. Verwandten zugestellt habe, sei der Pfandschein nicht für ungültig erklärt worden.[6]
  • Wessel von der Hembeck, Richter zu Bochum, bekennt, dass vor ihm Ursula von Asbeck, Witwe Fritages, erschienen sei und bekannt habe, ihren Anteil an den Gütern ihres verstorbenen Bruders Goddart von Asbeck ihrem Vetter und Schwager Goddart von Strunckten und dessen Ehefrau Anna von Boenen unter der Bedingung übertragen zu haben, dass diese ihr jährlich zwei fette Schweine liefern. Diese Abmachung widerruft sie nun, da die Lieferung unterblieben, außerdem die Erbschaft seitens ihres Bruders, wovon ihr ein Drittel zustehe, falsch geschätzt sei und in Wahrheit 25 000 Goldgulden betrage.[7]

15. Dezember

  • Joist von der Leiten zu Marten belehnt den Melchior vom Loe zur Dornenburgh mit dem Hofe und der Mühle zum Romberge zu Hoffstetten die von dem Hause zu Marthen lehnsrührig sind. Jenes Lehen haben Melchior von Witkenstein und die vom Romberge von seinen Voreltern erhalten und Melchior vom Loe von Melchior von Witkenstein gekauft. Der Lehnsmann leistet Huldung und Eid, daß er ohne Vorwissen und Willen des Lehnsherrn das Lehnsgut nicht versplittern, verhauen oder in andere Hände bringen darf.[8]

Gestorben

Quellen

  1. Urkunde 1569 März 9
  2. Urkunde 1569 Mai 1
  3. Urkunde 1569 Mai 23
  4. Urkunde 1569 Juni 27
  5. Urkunde 1569 August 13
  6. Urkunde 1569 August 13 I.
  7. Urkunde 1569 August 13 II.
  8. Urkunde 1569 Dezember 15

Das Jahr 1569 wird in folgenden Artikeln erwähnt: