Zur Geschichte des Hauses Horst oder Hörstgen bei Krange a. d. Emscher

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Am 13. August 1909 wurde im "General-Anzeiger für Essen und Umgebung" einen Artikel über das Haus Horst bzw. Hörstgen eines H.R. abgedruckt.[1]

Zur Geschichte des Hauses Horst oder Hörstgen bei Krange a. d. Emscher.

Das Haus Horst bei Krange verdankt seinen Namen dem Kölnischen Hauptmann Ritter Konrad von der Horst. welcher mit Ida, einer Tochter des Ritters Gerhard Kracht von Elverfeldt verbeiratet war und 1373 bis 1405 auf diesem Gute lebte. Er nannte sich nach seinem im Kirchspiel Hilden gelegenen Schlosse Horst, dessen Namen er auch auf das bei Crange gelegene Gut übertrug. Da dieses von den beiden Gütern das kleinere war, wurde es auch wohl Hörstgen genannt.
Später, wahrscheinlich 1524, kam das Gut durch Heirat an die Familie von Herren von Crange und Gosewinkel, welche einen Witwensitz daraus machten. 1533 lebte Agnes, Tochter des Gerhard von Elverfeldt als Witwe des Dietrich von Eickel auf Horst; sie starb 1535. Von da ab hören wir lange Zeit nichts vom Hause Horst; es scheint aber, als ob es zugleich mit Gosewinkel durch Heirat an die Familie v. Hugenpoth auf Haus Gahr (Goor) gekommen sei, denn unterm 28. Januar 1706 überträgt Eleonore von Hugenpoth zu Gosewinkel, Witwe von Asbeck, dem Franz Sigismund von Elverfeldt die Rechte, welche sie durch den Tod ihres Bruders Wilhelm Vinzent auf Haus Horst erhalten habe. Drei Tage später kommt von Elverfeldt zu Dahlhausen bei der Gräfin Elisabeth Wilhelmine zu Limburg= Styrum um Belehnung mit dem Hause Horst für seinen ältesten Sohn Friedrich Christian Dietrich, Generalleutnant en chef der Münsterischen Truppen, ein. Die Belehnung erfolgt unterm 1. Februar 1706 und wir ersehen hieraus, daß Haus Horst in Limburg Styrumer Lehen war.

Unterm 16. Januar 1713 zeigt die Witwe des Franz Sigismund von Elverfeldt der Gräfin von Limburg-Styrum das Ableben ihres Gemahls an und ersucht um Belehnung mit dem Gute Horst für ihre beiden minderjährigen Söhne Friedrich Christian und Hermann Werner. Die Belehnung erfolgt unterm 3. Mai 1713 zu Händen des Bevollmächtigten Dr. jur. Grolmann in Bochum. Unterm 9. Oktober 1761 wird die Belehnung für Friedrich Christian Paul v. Elverfeldt vom Grafen Karl Jos. August erneuert. 1763 vergleicht sich Generalleutnant F. Ch. v. Elverfeldt mit seinen beiden Söhnen Clemens August und Karl Friedrich, französischem Oberst, dahin, daß letzterer das Haus Horst erhalten, dagegen zu Gunsten seines älteren Bruders auf alle väterlichen und mütterlichen Erbteile verzichten soll. Infolge dessen überträgt noch an demselben Tage Clemens August seinem Bruder Karl Friedrich alle seine Ansprüche auf Horst unter dem Vorbehalt des Anheimfallens, wenn dieser ohne männliche Erben sterben sollte. Da dieser Fall eintritt, ist seit 1775 Clemens August Paul v. Elverfeldt der alleinige Besitzer.
Diesem wird einige Jahre später das Gut von seinem Schwager Christian v. Rump auf Haus Crange streitig gemacht. Über diesen Erbstreit berichtet Clemens August wiederholt an den damaligen Bürgermeister von Essen, Kopstadt, mit dem er sehr befreundet gewesen zu sein scheint, zumal er ihm auch unterm 12. April 1781 das Ableben seines Vaters anzeigt. Zur Zeit dieses Erbstreites war Clemens August an Gliedergicht und Podagra erkrankt. Von September 1781 bis März 1782 lag er im Stifte Stoppenberg. in welchem seine Schwester Antoinette Maria Franziska Stiftsdame war, schwer krank danieder. Im Dezember 1782 teilte er in einem aus Steinhausen bei Witten datierten Briefe dem Bürgermeister Kopstadt mit, daß ihm die Ärzte geraten hätten, den Schwelmer Brunnen zu gebrauchen. Auf seiner Reise dorthin aber sei er nur bis Steinhausen, Stammsitz der Familie v. Elverfeldt, gekommen, wo er auf Anordnung des berühmten kurhannöverschen Leibarztes Schulte vorläufig bleiben müsse. Am 13. Januar 1783 starb er schon, im Alter von 50 Jahren. Übrigens hatte er in dem Erbstreit mit seinem Schwager von Rump gesiegt, denn unterm 13. November 1782 war er von dem Styrumschen Lehnskanzleidirektor aufs Neue mit dem Gute Horst belehnt worden.
Im folgte in der Belehnung sein ältester Sohn, Frhr. Levin Franz Karl Paul v. Elverfeldt, der am 30. Juni 1830 in Steele, wo er als Leibzüchter wohnte, starb. Auf diesen folgte dessen zweiter Sohn Premier=Leutnant Ludwig v. Elverfeldt, der unterm 15. März 1859 das Haus Horst mit dem Ruschenhof in Bickern sowie verschiedenen Grundstücken mit sämtlichen aufnehenden Gebäulichkeiten in der Resser Mark und Resser Heide an den Grafen Felix Droste zu Vischering v. Nesselrode-Reichenstein zu Herten für 190000 Taler verkaufte und seinen Wohnsitz auf Haus Kanstein im Kreise Brilon nahm, wo er am 2. März 1873 starb.
Der jetzige Besitzer des Hauses Horst oder Hörstgen hat einen großen Teil der Grundstücke in der Resser Mark an die Zeche Graf Bismarck und Privatleute verkauft und nicht lange mehr wird es dauern und auch der übrige Teil des alten Gutes wird der Industrie und dem öffentlichen Verkehr zum Opfer fallen; da er von dem im Bau begriffenen Rhein=Herne-Kanal durchzogen wird. H. R.


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Quellen