Zur Geschichte des Hauses Horst oder Hörstgen bei Krange a. d. Emscher

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel e. V.
Quellentext
TitelZur Geschichte des Hauses Horst oder Hörstgen bei Krange a. d. Emscher
Verfasser„H. R." (nicht aufgelöst)
Erschienen inGeneral-Anzeiger für Essen und Umgebung
GegenstandHaus Horst (Hörstgen) bei Crange
Zeitraum1373–1909
DigitalisatZeitpunkt.NRW

Am 13. August 1909 erschien im General-Anzeiger für Essen und Umgebung ein Beitrag über das Haus Horst, auch Hörstgen genannt, bei Crange an der Emscher.[1] Der nur mit den Initialen „H. R." gezeichnete Verfasser zeichnet die Besitzgeschichte des Gutes von 1373 bis in seine Gegenwart nach – von der Namensgebung durch den kölnischen Hauptmann Konrad von der Horst über die jahrhundertelange Lehnsherrschaft der Familie von Elverfeldt bis zum Verkauf des Gutes 1859.

Bemerkenswert ist der Schluss: Der Autor beschreibt 1909 das absehbare Ende des alten Adelssitzes durch den Landverkauf an die Zeche Graf Bismarck und den damals im Bau befindlichen Rhein-Herne-Kanal. Der Text ist damit zugleich eine Momentaufnahme jenes Umbruchs, in dem die agrarisch geprägte Emscherlandschaft der Industrie wich.

Der folgende Quellentext gibt den Artikel vollständig und im Wortlaut wieder. Die Absatzeinteilung und die Zwischenüberschriften in eckigen Klammern wurden zur besseren Lesbarkeit redaktionell ergänzt; sie stehen so nicht in der Vorlage. Anmerkungen der Redaktion sind mit „A" gekennzeichnet.

Besitzer im Überblick

  • 1373–1405 – Ritter Konrad von der Horst, kölnischer Hauptmann; er überträgt den Namen seines Schlosses Horst bei Hilden auf das Gut
  • um 1524 – durch Heirat an die Herren von Crange und Gosewinkel, die einen Witwensitz daraus machen
  • 1533–1535 – Agnes von Elverfeldt, Witwe des Dietrich von Eickel
  • bis 1706 – vermutlich bei der Familie von Hugenpoth auf Haus Gahr
  • 1706 – Belehnung der Familie von Elverfeldt; Haus Horst ist Limburg-Styrumer Lehen
  • 1713, 1761 – Erneuerung der Belehnung
  • 1763 – Karl Friedrich v. Elverfeldt erhält das Gut im Erbvergleich
  • ab 1775 – Clemens August Paul v. Elverfeldt als Alleinbesitzer; Erbstreit mit Christian v. Rump auf Haus Crange
  • 1783 – Levin Franz Karl Paul v. Elverfeldt († 1830)
  • 1859 – Ludwig v. Elverfeldt verkauft für 190.000 Taler an Graf Felix Droste zu Vischering v. Nesselrode-Reichenstein zu Herten
  • um 1909 – Verkauf großer Flächen in der Resser Mark an die Zeche Graf Bismarck; Bau des Rhein-Herne-Kanals

Quellentext

[Namensherkunft und frühe Besitzer, 1373–1535]

Zur Geschichte des Hauses Horst oder Hörstgen bei Krange a. d. Emscher.

Das Haus Horst bei Krange verdankt seinen Namen dem Kölnischen Hauptmann Ritter Konrad von der Horst. welcher mit Ida, einer Tochter des Ritters Gerhard Kracht von Elverfeldt verbeiratet[A 1] war und 1373 bis 1405 auf diesem Gute lebte. Er nannte sich nach seinem im Kirchspiel Hilden gelegenen Schlosse Horst, dessen Namen er auch auf das bei Crange gelegene Gut übertrug. Da dieses von den beiden Gütern das kleinere war, wurde es auch wohl Hörstgen genannt.

Später, wahrscheinlich 1524, kam das Gut durch Heirat an die Familie von Herren von Crange und Gosewinkel, welche einen Witwensitz daraus machten. 1533 lebte Agnes, Tochter des Gerhard von Elverfeldt als Witwe des Dietrich von Eickel auf Horst; sie starb 1535.

[Die von Elverfeldt als Lehnsträger, 1706–1763]

Von da ab hören wir lange Zeit nichts vom Hause Horst; es scheint aber, als ob es zugleich mit Gosewinkel durch Heirat an die Familie v. Hugenpoth auf Haus Gahr (Goor) gekommen sei, denn unterm 28. Januar 1706 überträgt Eleonore von Hugenpoth zu Gosewinkel, Witwe von Asbeck, dem Franz Sigismund von Elverfeldt die Rechte, welche sie durch den Tod ihres Bruders Wilhelm Vinzent auf Haus Horst erhalten habe.

Drei Tage später kommt von Elverfeldt zu Dahlhausen bei der Gräfin Elisabeth Wilhelmine zu Limburg=Styrum um Belehnung mit dem Hause Horst für seinen ältesten Sohn Friedrich Christian Dietrich, Generalleutnant en chef der Münsterischen Truppen, ein. Die Belehnung erfolgt unterm 1. Februar 1706 und wir ersehen hieraus, daß Haus Horst in Limburg Styrumer Lehen war.

Unterm 16. Januar 1713 zeigt die Witwe des Franz Sigismund von Elverfeldt der Gräfin von Limburg-Styrum das Ableben ihres Gemahls an und ersucht um Belehnung mit dem Gute Horst für ihre beiden minderjährigen Söhne Friedrich Christian und Hermann Werner. Die Belehnung erfolgt unterm 3. Mai 1713 zu Händen des Bevollmächtigten Dr. jur. Grolmann in Bochum.

Unterm 9. Oktober 1761 wird die Belehnung für Friedrich Christian Paul v. Elverfeldt vom Grafen Karl Jos. August erneuert. 1763 vergleicht sich Generalleutnant F. Ch. v. Elverfeldt mit seinen beiden Söhnen Clemens August und Karl Friedrich, französischem Oberst, dahin, daß letzterer das Haus Horst erhalten, dagegen zu Gunsten seines älteren Bruders auf alle väterlichen und mütterlichen Erbteile verzichten soll.

Infolge dessen überträgt noch an demselben Tage Clemens August seinem Bruder Karl Friedrich alle seine Ansprüche auf Horst unter dem Vorbehalt des Anheimfallens, wenn dieser ohne männliche Erben sterben sollte. Da dieser Fall eintritt, ist seit 1775 Clemens August Paul v. Elverfeldt der alleinige Besitzer.

[Erbstreit, Krankheit und Tod des Clemens August, 1775–1783]

Diesem wird einige Jahre später das Gut von seinem Schwager Christian v. Rump auf Haus Crange streitig gemacht. Über diesen Erbstreit berichtet Clemens August wiederholt an den damaligen Bürgermeister von Essen, Kopstadt, mit dem er sehr befreundet gewesen zu sein scheint, zumal er ihm auch unterm 12. April 1781 das Ableben seines Vaters anzeigt.

Zur Zeit dieses Erbstreites war Clemens August an Gliedergicht und Podagra erkrankt. Von September 1781 bis März 1782 lag er im Stifte Stoppenberg, in welchem seine Schwester Antoinette Maria Franziska Stiftsdame war, schwer krank danieder.[A 2]

Im Dezember 1782 teilte er in einem aus Steinhausen bei Witten datierten Briefe dem Bürgermeister Kopstadt mit, daß ihm die Ärzte geraten hätten, den Schwelmer Brunnen zu gebrauchen. Auf seiner Reise dorthin aber sei er nur bis Steinhausen, Stammsitz der Familie v. Elverfeldt, gekommen, wo er auf Anordnung des berühmten kurhannöverschen Leibarztes Schulte vorläufig bleiben müsse.

Am 13. Januar 1783 starb er schon, im Alter von 50 Jahren. Übrigens hatte er in dem Erbstreit mit seinem Schwager von Rump gesiegt, denn unterm 13. November 1782 war er von dem Styrumschen Lehnskanzleidirektor aufs Neue mit dem Gute Horst belehnt worden.

[Verkauf 1859 und das absehbare Ende des Gutes]

Im[A 3] folgte in der Belehnung sein ältester Sohn, Frhr. Levin Franz Karl Paul v. Elverfeldt, der am 30. Juni 1830 in Steele, wo er als Leibzüchter wohnte, starb.

Auf diesen folgte dessen zweiter Sohn Premier=Leutnant Ludwig v. Elverfeldt,[A 4] der unterm 15. März 1859 das Haus Horst mit dem Ruschenhof in Bickern sowie verschiedenen Grundstücken mit sämtlichen aufnehenden[A 5] Gebäulichkeiten in der Resser Mark und Resser Heide an den Grafen Felix Droste zu Vischering v. Nesselrode-Reichenstein zu Herten für 190000 Taler verkaufte und seinen Wohnsitz auf Haus Kanstein im Kreise Brilon nahm, wo er am 2. März 1873 starb.

Der jetzige Besitzer des Hauses Horst oder Hörstgen hat einen großen Teil der Grundstücke in der Resser Mark an die Zeche Graf Bismarck und Privatleute verkauft und nicht lange mehr wird es dauern und auch der übrige Teil des alten Gutes wird der Industrie und dem öffentlichen Verkehr zum Opfer fallen; da er von dem im Bau begriffenen Rhein=Herne-Kanal durchzogen wird.

H. R.

Erläuterungen

Lehen
Grundbesitz, den ein Lehnsherr einem Lehnsmann zur Nutzung überlässt. Der Lehnsmann bleibt zu Treue und Dienst verpflichtet; das Eigentum verbleibt beim Lehnsherrn. Haus Horst war ein Lehen der Grafen von Limburg-Styrum.
Belehnung
Der förmliche Rechtsakt, mit dem ein Lehen übertragen wird. Beim Tod von Lehnsherr oder Lehnsmann musste sie erneuert werden – daher die vielen Belehnungsdaten im Text.
Anheimfallen
Rückfall des Lehens an den Lehnsherrn oder an einen vorbehaltenen Erben, wenn der Lehnsmann ohne männliche Nachkommen stirbt.
Leibzüchter
Wer von einer Leibzucht (Altenteil) lebt, also von einer auf Lebenszeit ausgesetzten Versorgung nach Übergabe des Hofes oder Gutes.
Stiftsdame
Unverheiratete adlige Frau, die in einem weltlichen Damenstift versorgt wurde, ohne Ordensgelübde abzulegen.
Gliedergicht
Zeitgenössische Bezeichnung für Gelenkrheuma beziehungsweise Gicht in mehreren Gelenken.
Podagra
Gicht im Großzehengrundgelenk, die klassische und besonders schmerzhafte Form der Krankheit.
Witwensitz
Wohnsitz, der einer Witwe aus dem Familienbesitz zur lebenslangen Nutzung zugewiesen wurde.

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Anmerkungen

  1. Im Original so; gemeint ist „verheiratet".
  2. In der Vorlage steht nach „Stoppenberg" ein Punkt; hier stillschweigend als Komma gelesen.
  3. Im Original so; gemeint ist „Ihm".
  4. Zu diesem Familienzweig vgl. Haus Neu-Steinhausen (Emscherbruch).
  5. Im Original so; vermutlich Lesefehler für „aufstehenden".

Quellen