Zivilstandregister Maire Herne

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Der Code civil der Französischen Republik von 1803 fasste alle bisherigen Personenstandsgesetze Franzreichs zusammen und regelte die Führung der Register. Nach den Französischen Eroberungskriegen wurde der Code civil 1808 auch im Königreich Westphalen eingeführt.

Nach dem Frieden von Tilsit wird die Grafschaft Mark von Preußen getrennt, an das Kaiserreich Frankreich abgetreten und dem Großherzogtum Berg angeschlossen. Im Großherzogtum Berg wurde dann mit Wirkung zum 1. Januar 1810 ebenfalls der Code Civil verbindlich.
Das Großherzogtum Berg (Hauptstadt Düsseldorf) unterteilt sich in 4 Departements.
Das Ruhr-Department (Hauptstadt Dortmund) wird aus drei Arrondedissements gebildet. Das Arrondissement Dortmund gliedert sich in 6 Kantone.

Das Kanton Bochum besteht u. a. aus der Mairie Herne mit den Gemeinden Baukau, Bickern, Bladenhorst, Crange, Eickel, Herne, Hiltrop, Holsterhausen, Horsthausen, Pöppinghausen und Röhlinghausen.[1]

Zuständig für die Führung war der Bürgermeister des jeweiligen Ortes. In Westfalen dagegen wurden die Register in französischer Zeit nach Konfessionen getrennt von den ortsansässigen Pfarrern und Rabbinern der jeweiligen Gemeinden geführt. In der Maire Herne wurden die Register vom Bürgermeister Steelmann geführt und nicht konfessionell unterschieden.

Gegen 1814 nach der Bildung des Rheinbundes und der Zerschlagung Preußens fand die staatliche Registerführung auch Eingang im rechtsrheinischen Gebiet, so im Kurfürstentum Hannover, im Königreich Westphalen, Herzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt und im Herzogtum Warschau, im Herzogtum Nassau, Großherzogtum Baden, an der Nordseeküste und in den Hansestädten.

Mit dem Ende von Napoleons Herrschaft und nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress wurden die Zivilstandsregister in Herne wieder abgeschafft.

Bis zur Einführung des Standesamtwesens waren wieder die Pfarrer/Pastöre mit ihren Kirchenregistern zuständig.

1874 wurden die Zivilstandsregister in Preußen und 1876 im übrigen Deutschen Reich durch die dann eingeführten Personenstandsregister abgelöst. Mit der Führung der Personenstandsregister sind seitdem Standesbeamte betraut. Inhaltlich gleichen diese Register den Zivilstandsregistern ziemlich genau.

Für die Maire Herne sind folgende Zivilstandsbücher online:

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe P 4 / Kirchenbuchduplikate und Zivilstandsregister

1810

  • 122 Zivilstandsregister der Stadt Herne (GAHT 1810) Direktlink
    • B 122 Heiratsbelege zum Zivilstandsregister von Herne (H 1810) Direktlink

1811

  • 123 Zivilstandsregister der Stadt Herne (G 1811) Direktlink
  • 124 Zivilstandsregister der Stadt Herne (A 1811) Direktlink
  • 125 Zivilstandsregister der Stadt Herne (H 1811) Direktlink
    • B 125 Heiratsbelege zum Zivilstandsregister von Herne (H 1811) Direktlink
  • 126 Zivilstandsregister der Stadt Herne (T 1811) Direktlink

1812

  • 127 Zivilstandsregister der Stadt Herne (G 1812) Direktlink
  • 128 Zivilstandsregister der Stadt Herne (A 1812) Direktlink
  • 129 Zivilstandsregister der Stadt Herne (H 1812) Direktlink
    • B 129 Heiratsbelege zum Zivilstandsregister von Herne (H 1812) Direktlink
  • 130 Zivilstandsregister der Stadt Herne (T 1812) Direktlink

1813

  • 131 Zivilstandsregister der Stadt Herne (G 1813) Direktlink
  • 132 Zivilstandsregister der Stadt Herne (A 1813) Direktlink
  • B 132 Heiratsbelege zum Zivilstandsregister von Herne (H 1813) Direktlink
  • 133 Zivilstandsregister der Stadt Herne (H 1813) Direktlink

1814

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Quellen

  1. Hildebrandt, M.; Frensel, R.; Bodeux, J.; Heiserholt, F. Herne von Ackerstr. bis Zur-Nieden-Straße. Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen. Stadt Herne, Stadtdruck, 1997, S. XIII