Urkunde 1625 Mai 20
Urkundentext
20. Mai 1625
Konrad Philipp von Romberg, Sohn Caspars von Romberg zu Brüninghausen, macht bekannt, daß Abt Hugo ihn nach dem Tod von Hermann von Virmondt zu Bladenhorst zugunsten von dessen Witwe Elisabeth, geb. von Schaden, behandigt hat mit dem Hulsengut zu Castrop bei Holthausen gelegen. Sie soll jährlich am 11. November vier Schillinge Werdener Geldes zahlen. Das Gut darf nicht verhauen, versplittert, versetzt oder verpfändet werden und soll immer zu zwei Händen stehen. Stirbt eine Hand, ist innerhalb gebührender Frist eine neue zu gewinnen. -
Es siegelt Gerhard von der Recke zu Scheppen als Bevollmächtigter.
Bestellsignatur AA 0544 / Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 2746 Laufzeit 1625 Mai 20 Provenienz Diverse Registraturbildner Allgemeine Formalbeschreibung Überlieferungsart: Ausfertigung Vermerke: Unterschrift des Bevollmächtigten
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