Urkunde 1622 August 9

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

9. August 1622
(2716) Hermann von Virmundt zur Bladenhorst macht bekannt, daß er laut eingerückter Urkunde des Abts Hugo nach dem Tod seiner Brüder Johann, Philipp und Arnd an dem Zinsgut Hulsengut zu Castrop bei Holthausen noch mit einer Hand behandigt ist.
Da der Zins seit Jahren nicht bezahlt wurde, ist. das Gut entsprechend dem Hand- und Pachtrecht dem Abt heimgefallen. Dieser hat aus besonderer Gnade zugelassen, daß Hermann eine neue Hand an dem Gut gewinnt und eine unbenannte Hand, die innerhalb eines Jahres gewonnen werden soll. Deswegen sollen jährlich am 11. November vier Schilling Werdener Geldes bezahlt werden. Das Gut darf nicht versplittert, versetzt, verpfändet oder sonst in andere Hände gebracht werden. Es soll immer zu zwei Händen stehen. -
Es siegelt der Aussteller.

Bestellsignatur AA 0544 / Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 2716

Laufzeit 1622 August 9
Provenienz Diverse Registraturbildner
Allgemeine Formalbeschreibung Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Unterschrift

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