Kohlehafen, Rhein-Herne-Kanal und die Grenzfrage zwischen Herne und Recklinghausen
Der Bau des Rhein-Herne-Kanal und die Regulierung der Emscher führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu tiefgreifenden Veränderungen an der Grenze zwischen Herne und Recklinghausen. Besonders um den sogenannten Recklinghäuser Kohlehafen beziehungsweise späteren Stadthafen entwickelte sich in den Jahren 1925/26 ein kommunalpolitischer Konflikt. Aus Herner Sicht ging es dabei um wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten entlang des Kanals sowie um die Frage, wem die neu entstandenen Hafen- und Uferflächen territorial zustehen sollten.
Historischer Hintergrund
Über Jahrhunderte bildete die Emscher eine natürliche Grenzlinie zwischen dem Vest Recklinghausen und der Grafschaft Mark. Die Niederungslandschaft war schwer zugänglich und nur dünn besiedelt. Immer wieder kam es zu Grenzstreitigkeiten zwischen den benachbarten Herrschaften. Noch im 16. Jahrhundert stritt die Stadt Recklinghausen mit den Herren von Strünkede vor dem Reichskammergericht um Grenz- und Nutzungsrechte.
Mit der Industrialisierung verlor die alte Flusslandschaft jedoch ihre bisherige Funktion. Bergsenkungen durch den Steinkohlenbergbau führten zu Überschwemmungen und hygienischen Problemen. Deshalb begann ab 1903 die großangelegte Regulierung der Emscher. Der Fluss wurde begradigt und teilweise nach Norden verlegt. Dadurch entstanden südlich und nördlich des neuen Flussbettes neue Industrie- und Siedlungsflächen.
Bau des Rhein-Herne-Kanals
Zwischen 1906 und 1914 entstand parallel zur regulierten Emscher der Rhein-Herne-Kanal. In Herne und Wanne-Eickel wurde der Kanal teilweise direkt im alten Emscherbett angelegt. Der Kanal entwickelte sich rasch zu einer der wichtigsten Wasserstraßen des Ruhrgebiets.
Für Herne bedeutete der Kanal einen erheblichen infrastrukturellen Wandel. Neue Schleusen, Hafenanlagen und Brücken entstanden. Alte Verkehrswege mussten verlegt werden, darunter auch Straßenbahntrassen zwischen Herne, Wanne und Recklinghausen. Die neue Wasserstraße schuf Industrieflächen und neue Entwicklungsmöglichkeiten entlang beider Ufer.
Entstehung des Hafens
1914 entstand am nördlichen Kanalufer ein Umschlagplatz für Kohle und Koks. Die Stadt Recklinghausen ließ dort Lager- und Hafenanlagen errichten. Obwohl die Stadt die Grundstücke privatrechtlich erworben hatte, blieb die territoriale Zugehörigkeit ungeklärt. Der Hafen lag nämlich südlich der alten Stadtgrenze, die weiterhin dem ursprünglichen, inzwischen trockengelegten Emscherverlauf folgte.
Dadurch entstand eine verwaltungsrechtlich ungewöhnliche Situation: Der von Recklinghausen betriebene Hafen lag formal teilweise auf Gebiet, das aus Herner Sicht nicht eindeutig Recklinghausen zugeordnet war.
Die Grenzfrage von 1925/26

Im Zuge des preußischen Gesetzes zur kommunalen Neuordnung des Ruhrgebiets von 1926 wurden zahlreiche Grenzfragen neu geregelt. Während die öffentliche Aufmerksamkeit vor allem auf die Neuordnung im nördlichen Vest Recklinghausen gerichtet war, entwickelte sich im Süden ein Konflikt zwischen Herne und Recklinghausen.
Die Stadt Herne erkannte die Gelegenheit, ihre Ansprüche entlang des Kanals geltend zu machen. Aus Herner Sicht hemmte der Recklinghäuser Besitz am Nordufer die eigene wirtschaftliche Entwicklung am Kanal. Herne forderte deshalb, den seit 1914 bestehenden Hafen vollständig dem Herner Stadtgebiet zuzuschlagen.
Die Herner Position beruhte vor allem auf drei Argumenten:
- Die neue Emscher verlief inzwischen nördlich des Hafens.
- Der Kanal stellte eine neue infrastrukturelle Achse dar, die Herne beidseitig entwickeln wollte.
- Die bisherigen Grenzlinien entsprachen nicht mehr den tatsächlichen geografischen Verhältnissen.
Recklinghausen widersetzte sich diesen Forderungen entschieden. Oberbürgermeister Sulpiz Hamm intervenierte persönlich in Berlin und verwies auf die Bedeutung des Hafens für die Entwicklung von Recklinghausen-Süd sowie für geplante Zechenanschlussbahnen.
Grenzregelung von 1926

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 1926 wurde die Grenzfrage endgültig geregelt. Die Hafenanlagen und angrenzenden Flächen wurden offiziell Recklinghausen zugeschlagen. Gleichzeitig verlief die neue Grenze jedoch ungewöhnlich: Nicht die Kanalmitte bildete die Trennlinie, sondern die nördliche Kaimauer. Damit gehörte der Kanal selbst auf diesem Abschnitt vollständig zu Herne, während die Hafenflächen an Recklinghausen fielen.
Aus Herner Sicht bedeutete dies einen nur teilweisen Erfolg. Zwar behielt Herne die Hoheit über die Wasserfläche des Kanals, verlor aber dauerhaft die Möglichkeit, den Hafenbereich vollständig in die eigene Stadtentwicklung einzubeziehen. Dennoch erhielt die Stadt kleinere Grenzkorrekturen im Rahmen der kommunalen Neuordnung.
Bedeutung für Herne
Die Grenzregelung von 1926 prägte die Stadtentwicklung Hernes bis heute. Der Rhein-Herne-Kanal entwickelte sich zu einer zentralen Industrie- und Verkehrsachse der Stadt. Besonders die Bereiche Crange, Baukau und Strünkede wurden durch Hafenwirtschaft, Industrieansiedlungen und Verkehrsinfrastruktur verändert.
Der Konflikt zeigt zugleich exemplarisch, wie stark technische Großprojekte wie Emscherregulierung und Kanalbau die traditionellen territorialen Strukturen des Ruhrgebiets veränderten. Aus Herner Perspektive war die Hafenfrage weniger ein lokaler Nachbarschaftsstreit als vielmehr Teil eines umfassenden Ringens um wirtschaftliche Zukunftschancen im industriellen Ruhrgebiet.
Literatur und Quellen
- Kordes, Dr. Matthias: Kohlehafen und Kanal: Gesetz klärt Grenzen an Hafen und Emscher. Recklinghäuser Zeitung vom 9./12. Mai 1926.[2]
- Stadtarchiv Recklinghausen
- Herner Nahverkehrsgeschichte: Zwischen Kohle und Kirmes – Kanal und Hafen
- Herner Nahverkehrsgeschichte: Strünkeder Hafen
- Wikipedia: Rhein-Herne-Kanal
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