Gericht Strünkede
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Gericht Strünkede/Castrop
- 1256 Errichtung des Gerichts Castrop durch die Grafen von Kleve.
- 16 Oktober 1316 Die Strünkeder haben nach alten wie neuen Berechnungen den Hof in Castrop (Castorpe) mit Gericht (iurisdictione), Mühle, Leuten, Rechten und Zubehör in Besitz.
- 1426 Zwangsverzicht Strünkedes auf beide Gerichte.
- 1645 erhält Reichsfreiherr Conrad von Strünckede „die Jurisdiktion und das Halsgericht des Hauses Strünkede" vorläufig zurück.
- 1655 Auf Betreiben der Landstände, erneute herausgabe „der Jurisdiktion und des Halsgerichts des Hauses Strünkede"
- 06.03.1690: Konrad, Freiherr zu Strünkede, Herr zu Dorneburg, erhält vom Kurfürsten Friedrich III. zufolge des Edikts von Kleve die Zivil- und Kriminal-Jurisdiktion über Eickel, Bickern, Holsterhausen, Röhlinghausen und Riemker Mark [nicht zu verwechseln mit Bochum Riemke, die Riemker Mark liegt im äußersten Norden des [zeitlich späteren] Amtes Wanne).[1]
- Durch eine Klage beim Reichskammergericht erreicht Strünkede aber zumindest die Berechtigung zur Verhandlung von Zivil- und Kriminalsachen.
- Der Besitz in Castrop erlaubte den Strünkedern jedoch zumindest teilweise, von ihrem Recht als Gerichtsherren Gebrauch zu machen.
- 1714 gelingt es den Strünkedern die Gerichtshoheit über Castrop (mit Ausnahme derjenigen über die Hörigen der ansässigen Ritterbürtigen (Neu-Castrop) wiederzuerlangen.
- 1811 ging das Gericht Strünkede im Amt Bochum auf.
"Deren Eingesessenen der seither von mir verwalteten Jurisdictions=Bezirke:
Castrop, Strünkede, Langendreer, Grimberg, Bladenhorst, Giesenberg=Voerde und Goldschmieding mache ich auf den Grund eines hohen Ministerial=Rescripts vom 12ten dieses hierdurch bekannt, daß die mir bis dahin abgelegenen Richter=Functionen und Jurisdictions=Bezirke, erstere als unverträglich mit meinen jetzigen Amtsverhältnissen, nunmehro dem wohllöblichen Landgericht zu Bochum einverleibt worden seyen, an welche Behörde die sich daher in Proceß= und Vormundtschaftlichen Angelegenheiten ferner zu wenden haben.
Dortmund, den 18ten April 1811. C.J.P. Jacobi, öffentlicher Notar des Cantons Dortmund.“[2]
Gerichtsbezirk Strünkede/Castrop
Der Gerichtsbezirk Strünkede/Castrop umfaßte die Herrlichkeit Strünkede, das Kirchspiel Herne mit dem Kirchdorf und dem heutigen Herner Stadtteil Baukau, die Freiheit Crange, die (Herner) Bauerschaften Börnig, Holthausen, Sodingen, Horsthausen, die (Castrop-Rauxeler) Bauerschaften Behringhausen, Obercastrop, Rauxel, Westhoven, Henrichenburg, Habinghorst, Merklinde, Frohlinde sowie einen Teil Bladenhorsts und Pöppinghausens und die Bauerschaft Bövinghausen.
- Geflügelter Spruch im 18. Jahrhundert im Amt Bochum: „Ick will dat irst vom Torn to Strünkede hören."
Appellationsinstanz
- Mittelpunkt und die Appellationsinstanz dieses bedeutenden Gerichtsbezirks war die Burg Strünkede
- Conrad von Strünkede berichtet 1645, daß der Gefängnisturm auf dem Hause Strünkede noch vorhanden sei. Dieser stürzte in den 1780er Jahren in die Gräfte und die Akten des Gerichtes wurden vernichtet.(Urkunde im Schlossarchiv)
Archiv
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Ursprungstext mit Autorenverzeichnis
Genealogie-Wiki: Gericht Strünkede, abgerufen am 20. Februar 2015
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