Friedrich Maßmann

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Wanne-Eickeler Zeitung 38 (1.8.1925) 178. Massmann-Amtmann.png

Dr.jur. Friedrich (Fritz) Wilhelm Maßmann (geboren am 17. April 1885 in Dortmund-Sölde, gestorben nach 1968 in Dortmund) war vierter und letzter Amtmann in Eickel.

Der Sohn des Landwirts Friedrich Ludwig Maßmann (1847-1927) und der Friederike Henriette Amalie Jacobs (1850-1903). Er wurde am 21. Mai 1885 in der ev. Kirche zu Aplerbeck getauft. .[1]

Nach dem Besuch der Volksschule in Södle, der Rektoratsschule in Aplerbeck, der Realschule in Unna machte er im Herbst 1906 an der Ober-Realschule in Dortmund sein Abitur. Als Studienorte sind Bonn, Tübingen und abschließend Heidelberg bekannt. Seine Doktorarbeit schrieb er 1911 in Staatswissenschaft. "Geschichte der Scheidemünze und Scheidemünzumlauf im Handelskammerbezirk Dortmund".

Seit Oktober 1916 in Eickel beschäftigt.

Sölde, 25. Aug. Dr. Friedrich Maßmann, zurzeit juristischer Mitarbeiter des Amtes Eickel, Sohn des hiesigen Landwirts Maßmann, erhielt in Anerkennung seines erfolgreichen Wirkens das Verdienstkreuz für Kriegshilfe. [2]

Am 24. November 1918 wurde der Beigeordnete Fritz Maßmann zum kommissarischen Vertreter des Amtmanns und am 24. August 1920 zum Amtmann ernannt.

In den letzten Jahren seines Amtes wurde er zum Förderer der Vereinigung der Ämter Wanne und Eickel. Jedoch lag sein Wunsch ursprünglich auf eine freiwillige Vereinigung als eine von Oberstelle aus. Dieses Bestreben machte er in einem Vortrag (Einigungsfragen in der neuen Landgemeindeordnung) vor dem Westfälischen Landgemeindetag in Minden am 15. Juli 1922 kund.[3] Hier unterstrich er die Situation der einzelnen Ämter gegenüber von Großstädten.

Sein 8 Punkte Programm war:

  1. "Die Landgemeinden sind mit den Kreisen und größeren Städten als gleichberechtigte Faktoren bei kommunalen Veränderungen aufzufassen.
  2. In allen Vereinigungsfragen sind die Interessen sowohl des eingemeindungslustigen Kommunalverbandes, als auch der einzugemeindenden Gemeinde gegeneinander abzuwägen und für beide Gruppen gleichmäßig zu lösen.
  3. Bei Meinungsverschiedenheiten dürfen in Ausschüssen und Körperschaften, die zur Prüfung der sachlichen Berechtigung eingesetzt werden, sowohl in örtlichen, wie in Provinzial- und Landesinstanzen (wobei die Mitglieder der Beschluss Ausschüsse unbedingt miteinzuschließen sind) keine Mitglieder gewählt werden, welche als Angehörige eines Beteiligten selbst, noch in direkter Beziehung zu diesem in Frage kommen.
  4. Eingemeindungen sind grundsätzlich nur im Rahmen der Notwendigkeit ohne einseitiges Interesse eines Beteiligten durch zuführen.
  5. Eine Landgemeinde kann mit einer anderen Gemeinde oder einer Stadt nur dann vereinigt werden, wenn Mehrheitsbeschlüsse beider Kommunalvertretungen vorliegen. Gegen den Willen einer Gemeinde darf diese nur dann eingemeindet und damit ihrer Selbständigkeit beraubt werden. Wenn die Eingemeindung aus Gründen des öffentlichen Wohles unbedingt notwendig wird. und wenn es gleichzeitig nicht möglich ist, das, was das öffentliche Wohl verlangt, durch Schaffung von Zweck= oder Interessenverbänden zu erreichen. „Dabei darf eine endgültige Entscheidung nicht erfolgen ohne dass es der Gemeinde möglich wäre, im Verwaltungsstreitverfahren ihre Anschauungen zu vertreten.
  6. Bestehende bewährte Kulturzentren sind keinesfalls zu zerstören, nach Möglichkeit jedoch auszubauen.
  7. Für gleichartige Bezirke sind unter der Aufsicht des Staates gleichartige wirtschaftliche und kulturelle Aufgaben nach einheitlichen Gesichtspunkten durch besondere Interessen oder Zweckverbände zu lösen.
  8. Bei Eingemeindungen ist regelmäßig eine Stelle zu schaffen, welche die Interessen der eingemeindeten Gemeinde und dann wahrzunehmen hat, wenn diese aufgelöst und damit die eine der den Eingemeindungsvertrag abschließenden juristischen Personen verschwunden ist. Diese Stelle soll aus sich und auf Verlangen Dritter eingreifen müssen, wenn ihr das ihrem pflichtgemäßen Ermessen nach erforderlich erscheint.“[4]

Die Entwicklung ging über ihn hinweg. Eine neue Großstadt wurde geschaffen. Wanne-Eickel.

Ursprünglich sollte Dr. Maßmann nach der Gründung der Stadt Wanne-Eickel als II. Beigeordneter in die Verwaltung wechseln. Dieses lehnte er jedoch ab, mit der Begründung, dass dieser Titel nicht mit seinem ehemaligen Amtmannsposten vergleichbar wäre. Am 15. Februar 1927 fand ein Schiedsgericht statt, worin dieser Einspruch abgewiesen wurde und er als Beigeordneter mit dem Titel Bürgermeister auf 12 Jahre zu wählen zufrieden sein sollte.[5]

Im selben Jahr musste eine gegen sich gerichtete Beleidigung über den Ankauf des Kinderheims in Cappenberg gerichtlich verhandeln lassen. Es wurde ihm persönliche Vorteile (Schieber & Wucherer) vorgeworfen, da der Verkäufer ein Cousin war. Der Beleidiger wurde verurteilt.[6]


Im Juli 1933 zum Presbyter der ev. Kirchengemeinde Eickel gewählt.[7] und zum Mitglied der Kreissynode.

Und dennoch wurde in seinem Taufregister notiert, dass er am 30. März 1939 aus der ev. Kirche ausgetreten wäre.[8]

1940 wohnte er auf dem Wambeler Hellweg 108 in Dortmund. 1950 und 1968 als Rentner auf Nr. 20.

Werke

  • Massmann, Fritz: Geschichte der Scheidemünze und Scheidemünzumlauf im Handelskammerbezirk Dortmund. Heidelberg Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde einer hohen philosophischen Fakultät der Ruprecht - Karls - Universität zu Heidelberg1911.
  • Massmann, Fritz: Vereinigung rheinisch-westfälischer Städte, Landbürgermeistereien, Ämter und Gemeinden. – Denkschrift über Eingemeindungsfragen in Rheinland-Westfalen. Castrop 1922.

Genealogie

Friedrich Wilhelm Maßmann, ()
Klara Westermann (1895 Dortmund-Lindenhorst, + 6. November 1918 Eickel ± 11. November 1918 Lindenhorst)
E: Landwirt Diedrich Wilhelm Westermann und Anna Katharina Wilhelmina Dingebauer.
Kind:
Eleonore
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Quellen

  1. Taufregister Band 10 S. 7, Nr. 144
  2. Dortmunder Zeitung vom 26.08.1917. Online auf zeitpunkt.nrw
  3. Altenaer Kreisblatt vom 17. Juli 1922. Online auf Zeitpunkt.nrw
  4. westfälischer Merkur vom 11. Juli 1922. Online auf Zeitpunkt.nrw
  5. Vgl.: Wanne-Eickeler Zeitung vom 16.02.1927. online auf Zeitpunkt.nrw
  6. Vgl.: Wanne-Eickeler Zeitung vom 30. März 1927 online auf Zeitpunkt.nrw
  7. wanne-Eickler-Zeitung vom 31.07.1933 online auf Zeitpunkt.nrw
  8. Taufregister Band 10 S. 7