Die Herner Märkte – historisch gesehen
Der Stadtarchivar [Dietrich Hildebrand] erzählt von einer volkstümlichen Einrichtung:
Die Herner Märkte
– historisch gesehen
Von Dietrich Hildebrand
Krammärkte müssen den Kaufläden weichen.
Das moderne Leben wird immer nüchterner. Zu den Einrichtungen, die auch heute noch ein gewisses Flair, ein stimmungsmäßiger Reiz umgibt, der die Sinne stark beeindruckt, gehört der Markt. So soll darum dieses Mal von ihm berichtet werden, bevor er vielleicht eines Tages völlig dem Fortschritt gewichen ist. Von alters her gab es auch in Herne einen sogenannten Krammarkt. Am 14. Januar 1870 beschloss die Herner Gemeindevertretung sogar die Einführung eines weiteren Krammarktes, der mit einem Vieh- und Pferdemarkt verbunden und jeweils am letzten Montag des Februars stattfinden sollte. Der spezielle Krammarkt jedoch sollte nur noch ein rundes Vierteljahrhundert bestehen. Die sich ständig ausbreitenden einheimischen Ladengeschäfte erhoben wiederholt Einspruch gegen sein Bestehen. Am 22. Oktober 1894 entschloss sich die Gemeinde, die beiden Krammärkte zum folgenden Neujahrstage aufzuheben.
Sehr lebendige Spar-Schweine.
Wesentlich länger hielten sich die Herner Viehmärkte. In der Anzahl waren sie stärker als die Krammärkte. Am 11. April 1888 bestanden bereits drei Kram- und Viehmärkte, von denen der Dezembermarkt ausschließlich Viehmarkt war. Am genannten Tage wurde die Einführung eines vierten Viehmarktes für jeweils den ersten Donnerstag des März beschlossen, während am 26. August 1895 sogar die Einrichtung eines fünften Jahres- Viehmarktes für den zweiten Donnerstag des Juli beantragt wurde. Als die Krammärkte am 1. Januar 1896 eingingen, bestanden die Viehmärkte auf dem Gelände Kirchplatz/ Steinweg/Kalkstraße (jetzt Goethestraße) / Wiescherstraße weiter. Die Termine der Herner Viehmärkte waren in den Jahren 1903 bis 1910 z. B., sofern sie nicht wegen eines Sonn- oder Feiertages verschoben wurden, der 5. März, der 30. April, der 2. Juli, der 8. Oktober und der 10. Dezember. In Sodingen spielten sich die Viehmärkte auf dem Marktplatz beim Kriegerdenkmal ab, und zwar am 22. April und 27. Oktober. Viehhändler und Metzger benötigten für die Teilnahme eine Erlaubniskarte. Noch 1922 gab es auf dem Herner Altmarkt, dem obengenannten Kirchplatz, jährlich fünf Viehmärkte. Mit ihr Hauptzweck war es, in Herne den Arbeitern und Bergleuten den Ankauf eines zu mästenden Schweines zu ermöglichen.
Fischmarkt scheitert an der Fastenzeit.
Nach einem Magistratsbeschluss vom 23. Oktober 1911 wurde ein städtischer Fischmarkt neu eingerichtet, den die Firma Windmüller, Inhaber Cohen, übernahm. Die Preise wurden im Benehmen mit der Stadt festgesetzt. Der Verkauf fand mittwochs auf dem Altmarkt, donnerstags auf dem Hofe der Firma in der Bahnhofstraße 15 und freitags auf dem Neumarkt statt. Der Markt bewährte sich gut, denn es wurde mehr Fisch als früher in Herne verkauft, wie es am 28 .Dezember 1911 heißt. Dennoch musste der Fischmarkt laut Vermerk vom 11. März 1912 so bald wieder eingestellt werden, da sich Cohen weigerte, zu Beginn der Fastenzeit, Mitte Februar, zu verkaufen und andere Verkäufer nicht vorhanden waren.
Wechselnde Wochenmärkte.
Am längsten haben sich von allen Märkten die Wochenmärkte gehalten. Sicher bekannt ist, dass in Herne schon im Jahre 1852 ein Wochenmarkt auf dem Altmarkt an der Rosenstraße und auf dem Neumarkt an der Schulstraße eingerichtet war. Gemäß Beschluss vom 5. August 1869 wurde versuchsweise ein zweiter Wochenmarkt am Samstag abgehalten. Der eben erwähnte Altmarkt war laut Notiz vom 7. Juli 1874 der alte Kirchhof an der Dionysius-Kirche.
Dieser alte Kirchplatz wurde zufolge einer Nachricht vom 11. April 1877 für 20 Mark pro Jahr als Marktplatz gepachtet. Am 22. Februar 1883 beschloss man dann, den Platz für 4.000 Mark von der evangelischen Kirchengemeinde zu kaufen. Den Marktplatz bildeten damals die Parzellen Flur I Nr. 1631/218 und Nr. 1632/220, zusammen waren es 22a, 69 qm (21. September 1883).
Der Kauf wurde schließlich unter dem 17. Februar 1885 von der Regierung genehmigt. Laut Protokollvermerk vom 20. August 1888 wurde eine Polizeiverordnung angeregt, worin der Dienstag und der Samstag als Markttage festgelegt werden sollten. Die Dauer der Marktverkaufszeit wurde vier Wochen später, am 17. September 1888, zwischen Mai und Oktober auf 9 bis 13 Uhr, für die übrige Jahreszeit ab 10 Uhr festgesetzt.
Ein dritter Wochenmarkt auf dem Neumarkt wurde dann mit Beschluss vom 11. Juni 1896 eingeführt, und zwar für den Donnerstag. Der Neumarkt wurde von der Gemeinde den Geschwistern Schlenkhoff abgekauft. Nach knapp fünfjähriger Gültigkeit wurden die Marktzeiten am 2. Mai 1893 neu geregelt. In den Monaten April bis September dauerte der Markt von 8.30 bis 12 Uhr, in den übrigen Monaten begann er eine Stunde später. Die Markttage waren zu Ende des vorigen Jahrhunderts, genau am 16. August 1897 (nachdem Herne schon Stadt war), Mittwoch und Samstag auf dem Altmarkt, Dienstag und Freitag auf dem Neumarkt. Ein Wochenmarkt im jetzigen Stadtteil Horsthausen besteht angeblich schon seit 1905 auf dem Platz an der Roonstraße/Ecke Werderstraße. Sodann beschloss der Magistrat, gemäß dem Eingemeindungsgesetz, in dem im Jahre 1908 zu Herne gekommenen Baukau ab 1. April 1910 am Mittwoch und Samstag auf dem La-Roche-Platz und dem Karlsplatz an der Bertastraße Wochenmärkte einzurichten.
Sondermarkt Sonntagsmarkt - Vorstufe zum späteren Großmarkt Herne.
Als Besonderheit sei hier eingeschaltet, dass sich die Stadt am 22. Juli 1912 damit einverstanden erklärte, für nachts angekommenes Obst einen Sonntagsmarkt an der Markgrafenstraße einzurichten. Hier sollten auswärtige Kleinhändler das Obst von Herner Großhändlern kaufen können. Im Übrigen soll in diesem Aufsatz aber auf den Großmarkt, seinen Beginn, seine Entwicklung, nicht eingegangen werden.
Ein weiteres Kuriosum ist aus der Zeit des ersten Weltkrieges zu berichten. Am 20. September 1915 entschloss sich der Magistrat, aus Witterungsgründen einen Lebensmittelverkaufsraum im Rathauskeller herzurichten. Dort waltete zufolge einer Niederschrift vom 27. April 1916 der Stadtassistent Baretti seines Amtes, indem er diesen Raum an die Händler verteilte und den ordnungsgemäßen Ablauf überwachte. Gleichzeitig war das wohl eine Vorstufe der Entwicklung zur Verlegung des Wochenmarktes vom Neumarkt nach dem Platz vor dem Rathaus, die man fünf Jahre später, am 20. Mai 1921, beschloss. Im Frühjahr des folgenden Jahres 1922 wurde der Beschluss in die Tat umgesetzt und der Wochenmarkt an der Behrensstraße, wo er sich noch in unseren Tagen befindet, eingerichtet. Unter dem 28. September 1923 erfahren wir, dass die Herstellung des Marktplatzes vor dem Rathaus einschließlich eines Markthäuschens 527.288,06 Mark gekostet hat; diese Summe ist nicht so hoch wie sie zunächst scheint, da man sich damals ja in der Inflationszeit befand. Aus den folgenden Jahren ist auch ein Überblick über die Markttage bekannt, nämlich 1928 bis 1935 auf dem Hauptmarkt (Herne) Dienstag und Freitag, in Sodingen Mittwoch und Samstag, in Baukau ebenfalls Samstags und in Horsthausen am Donnerstag. Am 13. Juni 1933 stimmte der Magistrat einer Verkleinerung des Wochenmarktes vor dem Rathaus bzw. seiner Verlegung auf die östliche Hälfte des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes zu. Im gleichen Jahr, am 29. August, wird die Absicht laut, den Markt am Karlsplatz vom Samstag auf den Dienstag zu verlegen. Inzwischen gibt es keinen Markt in Baukau mehr, die übrigen Märkte dagegen werden immer noch zu den Tagen wie in der Zeit vor rund 30 Jahren veranstaltet, sodass sich hier eine feste Tradition gebildet hat.
Merkwürdiges aus Marktordnungen.
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wochenmärkte hat die städtische Behörde als eine althergebrachte typisch städtische Aufgabe und als ein städtisches Recht übernommen. In unserem Falle und gegenwärtig, ist sie vertreten durch das Ordnungsamt der Stadt Herne. Im Wesentlichen enthalten die in diesem Zusammenhang jeweils vom Rat erlassenen Marktordnungen Bestimmungen über die zugelassenen Waren und die Pflichten der Verkäufer.
Die älteste im Stadtarchiv bekannte Wochenmarktordnung datiert vom 22. März 1852. Ihr Wortlaut konnte leider am Ort nicht mehr ermittelt werden. Aber aus der folgenden Zeit sollen wenigstens einige interessante Bestimmungen mitgeteilt werden. So beantragte die Gemeindevertretung am 10. August 1888 bei der örtlichen Polizeiverwaltung, die Gemüsebuden 3,5 m hinter die Straßenrinne zurückzuversetzen. Außerdem musste der jeweilige Grundstückeigentümer mit der Aufstellung der Bude einverstanden sein. Unter dem 12.Dezember 1890 ist von der Aufstellung einer Marktbude mit Schiebefenster zur Zettelausgabe vor dem Garten Weinberg die Rede, der, da es damals nur den Altmarkt an der Rosenstraße gab, dort gelegen haben muss. In der Polizeiverordnung über den Wochenmarkt vom 2. Juni 1893 fallen drei Paragraphen besonders auf: der § 6 besagte, dass Hausbesitzer Buden vor nicht eingefriedeten Räumen dulden müssen, § 8, dass lautes, marktschreierisches Anpreisen und § 12, dass Margarineverkauf verboten sei.
Am 14. Oktober 1912 wurde die Vorschrift erlassen, an jedem Marktstand ein Inhaberschild anzubringen. Ein wichtiger Beschluss wurde am 10. Februar 1928 gefaßt: Vom 28. September dieses Jahres ab durfte der Großmarkt nur auf einem besonders zu errichtenden Großmarktgelände bzw. in dort zu erstellenden Gebäuden stattfinden, woraus ersichtlich ist, dass der Wochenmarkt bis dahin offensichtlich zusammen mit dem Großmarkt stattgefunden hatte. Nach einer Dauer von mehr als drei Jahrzehnten - so eine Nachricht vom 9. März 1928 - wurde in Ergänzung der Marktpolizeiverordnung vom 28. September 1927 das für Wochenmärkte erlassene Margarineverkaufsverbot wieder aufgehoben. Aus neuerer Zeit schließlich ist die Verordnung über die hygienische Behandlung von Lebensmittel ierischer Herkunft vom 30. Oktober 1959 von Belang, wonach die Marktverkäufer Verkaufswagen oder -anhänger besitzen müssen. Diese Verordnung trat am 1. Oktober 1962 in Kraft. Sie hat jedoch weitgehend das vertraute, oft geradezu romantisch bunte Bild des alten Wochenmarktes mit den leichten Buden und bunten Planen zerstört. - Zusammenfassend gesagt, lassen die Bestimmungen der Marktordnungen erkennen, dass sie zum Wohle der Käufer, zur Gewährleistung hygienischer Selbstverständlichkeiten, oder zur besseren Überwachung des Marktes erlassen sind, was ja wiederum letztlich dem Marktbesucher und allen Bürgern dient. Im Endeffekt zeigt sich, wie auch hier die Arbeit der Stadtverwaltung - denn sie steht ja hinter den Marktordnungen - echter vorsorgender Dienst für die Bürgerschaft ist.
Wer die Wochenmärkte überwacht.
Was hinter Schreibtischen und in Ratsbesprechungen in Form von Marktordnungen organisiert wurde, muss nun von anderen Männern draußen auf dem Markt selbst in die Tat umgesetzt werden. Der am längsten amtierende dieser städtischen Dienstkräfte dürfte wohl der Marktmeister sein. Am 24. Dezember 1852 (das ist mehr als hundert Jahre her!) wurde ein solcher in Gestalt des Polizeidieners Hesse unentgeltlich angestellt. Die Aufgabe eines Marktmeisters besteht vor allem darin, auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zu achten und markttäglich mit den Verkäufern abzurechnen. Sie zahlen ja Standgelder, worüber im nächsten Abschnitt berichtet wird. Soweit die Marktmeister feststellbar waren, sollen sie hier verzeichnet werden. Am 22. April 1884 war unter anderen Polizisten ein gewisser Hülsmann Marktmeister. Er erhielt, allerdings für Jahrmärkte, wegen des erhöhten Arbeitspensums drei Mark je Markttag. Er arbeitete also schon nicht mehr ohne Entgelt. Unter dem 14. Juli 1896 ist zum ersten Male auch von einem Tierarzt namens Nierhoff die Rede. Ihm musste man schon etwas mehr für seine Dienste anbieten. Er sollte für 600 Mark im Jahr außer den Schlachthäusern, Wurstküchen und Metzgerläden das Fleisch auf dem Wochenmarkt überprüfen. Von einem weiteren Marktmeister wird uns am 2. März 1900 berichtet. Es ist der Polizeisergeant Trösken. Die früheste Kunde über chemische Untersuchungen von Marktwaren stammen vom 14. Oktober 1912. Der Text zeigt aber, dass diese Untersuchungen älter sind, lautet er doch etwa: "Nach neuem Vertragsentwurf mit der Stadt Bochum sollen die Proben durch Angestellte des Untersuchungsamtes Herne entnommen werden". In den Jahren 1928-35 nimmt die Funktion eines Tierarztes für Sodingen immer noch Herr Nierhoff wahr, für Herne der Stadttierarzt Pillmann, während sich der Chemiker Dr. Weinstein aus Bochum mit den entsprechenden chemischen Untersuchungen befasst. Im Jahre 1933 kommt in der ständigen Kontrolle der Lebensmittel die der Pilze hinzu. Als Sachverständiger wird der Lehrer Dresbach genannt. Am 14. Dezember 1936 begegnet uns wieder einmal der Name eines Marktmeisters: er heißt Landwehr. Nachdem kürzlich der bekannte und beliebte Marktmeister Büning verstarb, hat z. Z. Stadtsekretär Groß dieses Amt inne. Die Fleischbeschau wird an jedem Markttag durch Dr. Gaydoul vom Kreisveterinäramt Bochum wahrgenommen.
Marktstandgeld in Mark und in Pfennigen.
"Für den Gebrauch öffentlicher Plätze und Straßen zum Feilbieten von Waren auf . . . Märkten darf eine Abgabe (Marktstandgeld) nur unter Zustimmung der Gemeinde und Genehmigung der Bezirksregierung . . . eingeführt werden", so heißt es im Gesetz, betreffend die Erhebung von Marktstandgeld vom 26. April 1872. Dieses Marktstandgeld wurde tarifmäßig in Pfennigbeträgen erhoben, wirkte sich jedoch als Gesamteinnahme der Stadtkasse bzw. zunächst der Amtskasse (in den Jahren vor 1897) in recht erheblichen Markbeträgen aus. Der Begriff Marktstandgeld erscheint in den Beschlüssen der Gemeindevertretung Herne erstmals am 1l. Juli 1877, als die Gemeindevertretung den nach landrätlicher Verfügung geänderten Tarif akzeptierte. Im Allgemeinen galt ein Tarif fünf Jahre oder wurde um diese Frist verlängert. Am 12.April 1883 genehmigte die Gemeindeversammlung einen neuen Tarif zwecks Deckung des vorher oben erwähnten Marktplatzankaufs. Wir lesen da unter dem 20. Juli 1883, dass z. B. die Obsthändler nach Genehmigung des Tarifs durch die Regierung (Arnsberg) eine Mark pro Monat zahlen mussten. Vom 2. Mai 1893 erfahren wir, dass die Gültigkeit des letzten Tarifs bis zum 1. Juli 1893 lief. Wegen der Kosten für die Verbreiterung des Zufahrtsweges von der Bochumer Straße zum (alten) Marktplatz, die für den Grunderwerb 4.000 Mark, für die eigentliche Herstellung 2.000 Mark betrugen, wurde eine Verlängerung dieses Tarifs auf weitere fünf Jahre beantragt. In einer Protokollnotiz vom 22. Juli 1912 ist auch der Tarif für den im selben Jahr eingeführten sogenannten Sonntagsmarkt bekanntgegeben, und zwar mit 15 Pfennig pro Quadratmeter - wohlgemerkt also nach der beanspruchten Fläche berechnet - wovon 10 Pfennig in die Stadtkasse und 5 Pfennig in die Tasche des Aufsichtsbeamten flossen. Zu welchen Beträgen die an jedem Markttag von jedem Marktstand einkassierten Gelder im Laufe eines Jahres aufliefen, davon ist eine Statistik aus der Zeit des ersten Weltkrieges und einiger darauf folgenden Jahre erhalten:
| 1915 | 1916 | 1917 | 1918 | 1919 | 1920 | 1921 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 9.436 | 6.019 | 5.230,00 | 5.963 | 10.029 | 25.115 | 70.000 |
Es trifft aber nicht zu, wie an der entsprechenden Literaturstelle behauptet wird, dass die, besonders in den letzten Jahren, stark anwachsenden Standgelder eine Hebung des Marktverkaufs andeuten, sie dürften eher eine Auswirkung der seinerzeit vor sich gehenden inflationären Entwicklung im gesamten Geschäftsleben sein. Wurde doch das Marktstandgeld am 4. Dezember 1922 um 400 %, für Fleisch, Fleischwaren, Wild, Geflügel, Fische, Butter, Käse sogar um 500 % erhöht. Am 30. April 1923 wurde das Standgeld erneut um das zehnfache heraufgesetzt, im gleichen Jahr am 28. August wegen der Teuerung um das 30fache lt. Marktgebührenordnung vom 4. Mai 1923, am 28. September wegen der Geldentwertung im Zusammenhang damit festgesetzt, wie sich die Löhne eines städtischen Arbeiters der Gruppe III verändern, bis am 24. Dezember 1923 endlich die Erhebung nach Goldmark erfolgte. Das nächste Jahr brachte am 8. September nochmals eine Gebührenerhöhung: Das Standgeld in der Gruppe a) wurde von 15 auf 20 Pf. angehoben, in der Gruppe b) von 10 auf 15 Pf., in der Gruppe c) (Lamm, Huhn, Truthahn, Gans, Ente) von 2 auf 5 Pf. (Gruppen a) und b) sind nicht erläutert).
Eine Einschneidende Änderung
wurde unter dem 18. Januar 1932 protokolliert. Damals beschloss der Herner Magistrat das Marktstandgeld anstatt nach Quadratmetern nach laufenden Metern zu berechnen, praktisch ergab sich dadurch eine Senkung um durchschnittlich 30%. An Standgeld waren zu entrichten
| Reichsmark | ||
|---|---|---|
| a) | für Fleisch, Fleischwaren, Wild, Geflügel, Fische, Butter, Käse | 0,30 |
| b) | für andere Waren u. Gegenstände | 0,20 |
| c) | für Karren, mit Zugtieren bespannt, 4-rädrig | 0,50 |
| desgleichen 2-rädrig | 0,25 | |
| für Schubkarren, Handwagen, Hundekarren | 0,10 | |
| d) | für ein Pferd, Esel, St. Rindvieh | 0,20 |
| für ein Schwein, Kalb, Schaf, Hammel, Ziege | 0,10 | |
| für ein Lamm, Huhn, Truthahn, Gans, Ente, Kaninchen | 0,05 | |
| e) | für leere Wagen (aufgestellt in den angrenzenden Straßen) | 0,15 |
Im folgenden Jahr, am 29. August 1933, wurden auch Gebühren für den Verkauf von Fleisch vom Kraftfahrzeug aus festgelegt; das Marktstandgeld für ein Verkaufs-Kraftfahrzeug über 3 m belief sich auf 1,50 RM, für ein solches unter 3 m auf 1 RM und für Anhänger ebenso auf 1 RM. Seit dem 5. März 1966 gilt - um auf unsere jüngste Zeit einzugehen - laut 1. Nachtrag zur Gebührenordnung über die Erhebung von Marktstandgeld auf den im Stadtkreis Herne stattfindenden Wochenmärkten - folgendes mit einer Laufzeit bis zum Jahresende 1967:
- I) Waren tierischer Herkunft 70 Pfg./lfd. m Frontfläche,
- II) Andere Wagen und Gegenstände (Obst, Gemüse, Textilreste) 60 Pfg./lfd. m Frontfläche,
- III) Stückvieh, Kleinvieh 10 Pfg./Stück.
Im Übrigen ersehen wir schon aus dem Wortlaut der vorstehenden Tabellen, dass die alten Viehmärkte inzwischen in den Wochenmärkten aufgegangen sind.
Märchenhafte Marktpreise!
Das wird mancher Leser ausrufen, wenn er die Marktpreise im letzten Friedensjahr vor dem ersten Weltkrieg durchgeht, die in Herne notiert wurden. Bei zwei Wochenmärkten in der Woche kommt man im Jahr auf rund 100 Märkte und in hundert Jahren allein - solange dürften die Wochenmarktpreise veröffentlicht sein - auf 10.000 Märkte. Die Preise dieser Wochenmärkte auch nur auszugsweise zu bringen, ist aus verständlichen Gründen unmöglich. Wer sich damit befassen will, sei deshalb auf die Durchsicht alter Zeitungsbände hingewiesen.
Amtlich festgestellte Preise des Wochenmarktes Herne am 26. August 1913.
| Rindfleisch | pro Pfund | 0,80 |
| Schweinefleisch (Schinkenstück) | pro Pfund | 0,90 |
| Schweinefleisch (Nackenstück) | pro Pfund | 1,00 |
| Schweinefleisch (Koteletts) | pro Pfund | 1,00 |
| Schweinefleisch (durchwachsen) | pro Pfund | -,75 bis -,80 |
| Kalbfleisch | pro Pfund | 1,00 |
| Speck (geräuchert fett) | pro Pfund | 1,00 |
| Speck (durchwachsen) | pro Pfund | 1,00 |
| Kartoffeln | 10 Pfd. | 0,40 |
| Grüne Bohnen | pro Pfund | -,15 bis -,20 |
| Wurzeln | Bund | 0,10 |
| Zwiebeln | 3 Pfd. | 0,20 |
| Weißkohl | Pfund | -,20 bis -,25 |
| Rotkohl | Kopf | -,25 bis -,30 |
| Kohlrabi | 3 Kopf | 0,20 |
| Wirsing | 3 Kopf | 0,25 |
| Blumenkohl | 3 Kopf | 0,30 |
| Salat (Kopf-) | 3 Kopf | 0,20 |
| Salat (Endivien-) | Kopf | 0,10 |
| Schlangengurken | Stück | 0,15 |
| Gurken (zum Einmachen) kleine | 100Stück | 1,20 |
| Gurken (zum Einmachen) mittlere | 100Stück | 1,30bis 1,50 |
| Gurken (zum Einmachen) große | 100Stück | 2,00 |
| Apfel | Pfund | -,10 bis -,30 |
| Birnen | Pfund | -,10 bis -,50 |
| Pflaumen | Pfund | -,20 bis -,40 |
| Weintrauben | Pfund | -,30 bis -,40 |
| Molkerei-Butter | Pfund | 1,35 |
| Land-Butter | Pfund | 1,25 |
| Land-Eier | 1 Dtzd. | 1,10 |
| Schwarzbrot | 8 Pfund | 1,00 |
| Graubrot | 6 Pfund | 1,00 |
| Weißbrot | 5 Pfund | 1,00 |
| Holländer Käse | Pfund | -,60 bis -,85 |
| Schweizer Käse | Pfund | 1,00 |
| Schellfische, kleine | 3 Pfund | 0,20 |
| Schellfische, mittlere | Pfund | 0,25 |
| Schollen | Pfund | 0,30 |
| Kabeljau | Pfund | -,25 bis -,30 |
| Erbsen | Pfund | 0,20 |
| Tomaten | Pfund | 0,30 |
| Preiselbeeren | Pfund | 0,38 |
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