Bochumer Straße 32

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Bochumer Straße 32
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Erbaut: 1894
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Letzte Änderung: 04.03.2024
Geändert von: Andreas Janik

Das Haus ist unter der Nr. 681-63/DL-05 am 13. Januar 2005 in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen. Dazu folgende Begründung:

Objektbeschreibung

"Das 2½-geschossige Wohnhaus mit Satteldach wurde 1894 errichtet. Bauherr und Architekt war der Baugewerkemeister Peter Otzen aus Herne.

Die symmetrisch gestaltete Ziegel-Putzfassade ist in Formgebung des Neubarock gestaltet. Über dem zweiachsigen Mittelrisalit erstreckt sich im Dachgeschoss ein mächtiger Volutenschweifgiebel. Das Giebelfeld wie auch das Giebelgesims ist mit schneckenähnlichen Ornamenten verziert. Im oberen Teil des Giebels hebt sich ein engelähnliches Gesicht von dem Mauerwerk ab.

Eine vertikale Gliederung erfählt das Gebäude durch Einfassung der Hausecken und Risalitenkanten mit Putz- und Diamantquader. Die horizontale Gliederung ist durch einen verputzten Sockel mit Gesims, Putzbänder in Höhe der Sohlbänke und Kämpfer der Fenster und Stockwerkgesims gegeben. Das Traufgesims ist mit ornamentierten Konsolen geschmückt. Sämtliche Fenster werden durch aufwendige Putzrahmungen eingefasst. Weiterhin werden die Fenster mit Bekrönungen mit Dreiecksgiebeln im Erdgeschoss und Rundbogengiebeln mit Muschelwerk im Obergeschoss geschmückt. Die Fensterbrüstungen sind reichhaltig ornamentiert. Im Obergeschoss mit dem Motiv eines Beschlagwerkes und im Erdgeschoss mit kassetierter Quaderung mit seitllichen Voluten. In der Mitte zwischen den beiden Obergeschossfenstern ist eine Putzplatte mit Muschelwerk mit den Motiven einer Papierrolle, einer Kopfdarstellung und Zeichendreieck mit Zirkel als Schmuckelement angeordnet.

Der sich im Anschluss befindliche eingeschossige Anbau mit Terrasse verbindet das Wohnhaus mit dem Nachbargebäude. Die gemauerte Brüstung übernimmt die Brüstungsmotive des ersten Obergeschosses des Hauptgebäudes. In diesem Anbau befindet sich ein großes Rundbogenfenster und die mit Jugendstilornamenten aufwändig gestaltete Hauseingangstür.

Bei den Fenstern handelt es sich um vorwiegend noch um die historischen Holzfenster mit reichhaltig provilierten Kämpfern und geschmückten Beschlagleisten.

Sowohl die historische Hauseingangstür als auch die aufwändig gestalteten Fenster aus Holz bestimmen den Charakter der straßenseitigen Fassade.

Denkmalwert ist das Hauptgebäude mit dem eingeschossigen Anbau im Inneren und Äußeren.

Begründung des Denkmalwertes

Das Gebäude ist bedeutend für Herne, weil es nach unserem Kenntnis­stand und in seinem beschriebenen Umfang geeignet ist, die wirt­schaftliche und städtebauliche Entwicklung in Herne um 1900 zu bezeugen, die in dieser Zeit ihre prägende Ausformung erhielt.

Für die Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Stadtbaugeschichte des 19. Jahrhunderts, weil das Gebäude als Bestandteil der repräsentativen ehemaligen Hauptstraße Hernes geeignet ist, die städtebaulichen Leitlinien und architektorischen Grundsätze in der Zeit um 1900 im Ruhrgebiet zu erforschen.

Für die Erhaltung und Nutzung sprechen aber auch städtebauliche Gründe, weil das Gebäude durch seine charakteristische Fassade und als Bestandteil der historistischen Bebauung entlang der Straße wesentlich zum Charakter dieser Ortslage beiträgt.

Das Wohnhaus ist in seinem beschriebenen Umfang geeignet, Ent­wicklungen in Herne zu bezeugen. Es dokumentiert die Bauweise des letzten Jahrzehnts des 19.Jahrhundert, der für die Stadtwerdung Hernes entwicklungsgeschichtlich wichtigen Zeit. In städte­baulicher Hinsicht ist das Gebäude wichtig, da es sich im Zusammen­hang mit weiteren denkmalwerten Gebäuden in einer wichtigen Verbin­dungsstraße zwischen dem Zentrum Hernes und Bochum befindet."[1]

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Veröffentlichung im Wiki der Herner Stadtgeschichte mit freundlicher Genehmigung der Stadt Herne, Untere Denkmalbehörde.


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Einzelnachweise

  1. Eintragung der Wohnhäuser Altenhöfener Straße 18, 24; Bochumer Straße 27, 32, 40, 43 und Hermann-Löns-Straße 64 Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz - Vorlage - 2004/0361 http://herne.ratsportal.net/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=742#allrisBV