Arbeitsgericht Herne (1946-?)

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Arbeitsgericht Herne
Erbaut: 1991/92
Straße_Nr.: Schillerstraße 37 - 39
Stadtbezirk: Herne-Mitte
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Letzte Änderung: 27.02.2026
Geändert von: Andreas Janik


Arbeitsgericht Herne – Geschichte, Bedeutung und Entwicklung

Einleitung

Das Arbeitsgericht Herne ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Herne und hat seit Jahrzehnten eine herausgehobene Bedeutung für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberlandschaft der Region. Es ist örtlich zuständig für die Stadt Herne sowie den Kreis Recklinghausen mit Ausnahme der Stadt Gladbeck und gehört zum Bezirk des Landesarbeitsgericht Hamm mit übergeordneter Instanz beim Bundesarbeitsgericht.

Gründung und rechtlicher Rahmen

Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland hat ihre Wurzeln im Arbeitsgerichtsgesetz von 1926, das erstmals eine einheitlich strukturierte Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten schuf. Diese Arbeitsgerichte wirkten allerdings nur einige Jahre bis zum Beginn des Nationalsozialismus. Für Herne war das Arbeitsgericht in Bochum zuständig.[1]

Im März 1928 wurde von seiten zahlreicher Interessengruppen ein eigenes Arbeitsgericht für Herne gefordert.[2]Im Herbst 1928 wurde das Anliegen mit ausführlicher Begründung abgelehnt.[3]

Nach dem Zweiten Weltkrieg ruhte die Gerichtsbarkeit, bis durch das Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik wieder aufgebaut wurde. Dabei griff man weitgehend auf die Regelungen von 1926 zurück, eventuell mit späteren Anpassungen im Zuge der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (1949).

Innerhalb dieses bundesweiten Kontextes wurde auch das Arbeitsgericht Herne im Jahr 1946 errichtet und nahm in der Nachkriegszeit seinen Dienst auf – als Teil des Neuaufbaus der Justiz in Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg.

Lokalgeschichte und organisatorische Entwicklung

Seit seiner Errichtung hat das Arbeitsgericht Herne eine konstante Rolle in der Rechtspflege von Arbeitsstreitigkeiten in der Region. Anfänglich im Haus Schulstraße 39 (Schule), dann Jahrzehnte im Polizeiamtsgebäude Herne ansässig, zog es 1992 in sein langjähriges Domizil an der Schillerstraße 37-39 in Herne-Mitte um, wo es bis heute untergebracht ist.

Die Region, die vom Gericht betreut wird, ist durch unterschiedliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen geprägt:

  • Industrielle Zentren wie Herne, Marl und Recklinghausen,
  • Mischgebiete wie Herten und Castrop-Rauxel,
  • ländlichere Bereiche wie Datteln oder Haltern.

Diese Vielfalt der wirtschaftlichen Bedingungen zeigt sich auch im Spektrum der Streitigkeiten, die vor Gericht verhandelt werden – von Kündigungsschutzverfahren über Zahlungsklagen (z. B. Vergütungen und Sonderzahlungen) bis zu betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Funktion im Justizsystem

Das Arbeitsgericht Herne ist ein erstinstanzliches Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Typische Streitgegenstände sind:

  • Kündigungsschutzklagen,
  • Streit um Vergütungen, Boni und Urlaubsentgelt,
  • Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen oder betriebliche Altersversorgung.

Die eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit garantiert eine spezialisierte Behandlung solcher Konflikte und trägt durch vergleichsweise schnelle Verfahren und Mediation zum sozialen Frieden und zur Rechtssicherheit der Beschäftigten in der Region bei.

Bedeutung und zivilgesellschaftliches Engagement

Ein markantes Merkmal der Arbeitsgerichtsbarkeit – auch in Herne – ist der Einsatz zahlreicher ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, die aus der Mitte der Gesellschaft stammen und die Arbeits- und Wirtschaftsrealität der Region widerspiegeln. Im Rahmen lokaler Feiern und Ehrungen wurde wiederholt die oft jahrzehntelange ehrenamtliche Mitarbeit gewürdigt. Dabei stehen nicht nur juristische Formalismen im Vordergrund, sondern auch die praktische Beteiligung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern am Gerichtsgeschehen.

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Beschluss der Landesregierung zur Schließung

Im Februar 2026 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne) im Rahmen einer umfassenden Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land bekanntgegeben, dass der Standort des Arbeitsgerichts Herne geschlossen werden soll. Nach dem jetzt vorliegenden Beschluss des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz wird das Arbeitsgericht Herne nicht weitergeführt, und der Betrieb am bisherigen Standort eingestellt. Der Beschluss sieht vor, dass der Gerichtssitz zum 1. Januar 2029 fällt, wenn die parlamentarische Beratung im Landtag wie geplant erfolgt.

Diese Entscheidung ist Teil eines größeren Strukturprojekts, das in Nordrhein-Westfalen die Zahl der eigenständigen Arbeitsgerichtstandorte deutlich reduzieren und mehrere Gerichtsbezirke zusammenlegen soll (z. B. Herne und Gelsenkirchen). Hintergrund sind zentrale Zielsetzungen der Landesregierung, die Justizstruktur zu „modernisieren“ und Ressourcen in größeren Einheiten zu bündeln.

Reaktionen aus Politik und Gesellschaft

Die Ankündigung, das Arbeitsgericht Herne aufzugeben, hat in der Stadt und darüber hinaus starke politische und gesellschaftliche Reaktionen ausgelöst:

Hernes SPD-Landtagsabgeordneter Alexander Vogt bezeichnete die Entscheidung als „schweren Schlag“ für die Stadt und warnte davor, dass Herne durch den Verlust des Gerichts nicht nur eine juristische Institution, sondern auch Arbeitsplätze und einen wichtigen Zugang zum Recht verliere.

Die CDU-Fraktion in Herne hatte bereits gegen frühere Entwürfe protestiert und kritisiert, dass der Standort ohne überzeugende sachliche Begründung wegfallen solle.

Auch Gewerkschaften wie der DGB äußerten scharfe Kritik: Sie hielten die Verlegung für eine „Zumutung“ für Klägerinnen und Kläger, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Beschäftigte, weil die Wege zu den Verhandlungen deutlich länger würden.

Zusätzlich haben lokale Initiativen verschiedener politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher Gruppen – etwa SPD-Unterbezirk und BSW – in Stellungnahmen den Erhalt des Arbeitsgerichts Herne gefordert und die Bedeutung einer bürgernahen Justizstruktur betont.

Kontext der Justizreform

Die Entscheidung fällt in eine Phase grundlegender Reformüberlegungen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung plant, die Zahl der Arbeitsgerichte auf etwa 38 Standorte zu reduzieren und damit weniger, aber stärker ausgestattete Gerichtsbezirke zu schaffen. Dabei sollen kleinere Standorte wie Herne mit größeren Nachbarstandorten (Gelsenkirchen) zusammengelegt oder aufgegeben werden. Vertreter von Richterverbänden und Gewerkschaften warnen jedoch, dass dieser Schritt langfristig zu weniger effektiver Rechtspflege und schlechterem Zugang zur Justiz führen könnte.

Bedeutung für Herne

Für die Stadt Herne wäre die Schließung des Arbeitsgerichts nicht nur ein juristischer Einschnitt, sondern auch ein Verlust einer wichtigen öffentlichen Institution mit regionaler Strahlkraft. Über Jahrzehnte hat das Gericht Arbeitsstreitigkeiten entschieden und war ein zentraler Anlaufpunkt für Beschäftigte, Unternehmen, Gewerkschaften und ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Region. Sein Wegfall wird daher als Verlust an bürgernaher Daseinsvorsorge bewertet.

Weblinks


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Einzelnachweise