Wie Pantrings Hof frei wurde: Unterschied zwischen den Versionen

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<big><big>Wie Pantrings Hof frei wurde</big></big><br />
Von Karl Brandt
 
<big><big>Wie Pantrings Hof frei wurde<ref>[[Karl Brandt]] Heimatblätter für Herne und Umgebung im [[Herner Anzeiger]] vom 19. September 1934. [https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/21292356 Online auf Zeitpunkt.nrw]</ref></big></big><br />


<big>Anlage zum Artikel [[Hernes ältestes Wohnhaus 200 Jahre alt (Pantring 1934)]]</big>
<big>Anlage zum Artikel [[Hernes ältestes Wohnhaus 200 Jahre alt (Pantring 1934)]]</big>
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So konnte denn auch Hermann Pantring, der lange Zeit seinen Hof als Erbpächter bewirtschaftet hatte, am [[30. Oktober]] [[1764]] sich ganz frei kaufen von dem Strünkeder Herrn, der ihm in der uns erhaltenen Urkunde von diesem Tage bescheinigt, dass er "''vor den davor gebotenen Kaufschilling ihm das Gut überlassen habe und cedire, um damit als mit seinem Eigentum schalten und walten zu mögen.''"  
So konnte denn auch Hermann Pantring, der lange Zeit seinen Hof als Erbpächter bewirtschaftet hatte, am [[30. Oktober]] [[1764]] sich ganz frei kaufen von dem Strünkeder Herrn, der ihm in der uns erhaltenen Urkunde von diesem Tage bescheinigt, dass er "''vor den davor gebotenen Kaufschilling ihm das Gut überlassen habe und cedire, um damit als mit seinem Eigentum schalten und walten zu mögen.''"  


So wurde Pantring freier Bauer auf eigener Scholle. Freilich, den Kaufschilling - wir wissen nicht, wie hoch er war- hat er noch nicht aus eigenem Gelde ganz aufbringen können. Denn es hat sich noch ein Dokument aus dem Jahre 1765 erhalten, in welchem der "''Klevisch- Märkische Geheimbde rat und Richter des Gerichtes Strünkede''" Hermann Adolf Grolmann<ref>* 4. Dezember 1698  Bochum, 30. Dezember 1779  ebd.</ref> bekundet, dass der Evangelisch - Reformierte Prediger [[Albert Voget (1728 – 1801)|Voget]]<ref>Prediger zu Strünkede</ref> dem Hermann Pantring 200 Reichstaler "''zur Bezahlung des Kaufschillings seines freigekauften Gutes zu Pöppinghausen''"  vorgestreckt habe, welche Summe hypothekarisch auf dem Besitz eingetragen wird. Aber nicht lang hat es gedauert, bis auch diese Belastung des Hofes gelöscht wurde.  
So wurde Pantring freier Bauer auf eigener Scholle. Freilich, den Kaufschilling - wir wissen nicht, wie hoch er war- hat er noch nicht aus eigenem Gelde ganz aufbringen können. Denn es hat sich noch ein Dokument aus dem Jahre 1765 erhalten, in welchem der "''Klevisch- Märkische Geheimbde rat und Richter des Gerichtes Strünkede''" Hermann Adolf Grolmann<ref group="Anm.">geboren 4. Dezember 1698  Bochum, gestorben 30. Dezember 1779  ebd.</ref> bekundet, dass der Evangelisch - Reformierte Prediger Voget<ref group="Anm.">Prediger zu Strünkede</ref> dem Hermann Pantring 200 Reichstaler "''zur Bezahlung des Kaufschillings seines freigekauften Gutes zu Pöppinghausen''"  vorgestreckt habe, welche Summe hypothekarisch auf dem Besitz eingetragen wird. Aber nicht lang hat es gedauert, bis auch diese Belastung des Hofes gelöscht wurde.  


In derselben Urkunde findet sich noch ein Zusatz vom [[19. November]] [[1784]], worin der Prediger Voget bescheinigt, dass die 200 Taler richtig zurückgezahlt sind. Ob das Gut damit ganz Schuldenfrei geworden war, lässt sich nicht mit Bestimmtheit behaupten. Denn in dem Katasterverzeichnis des Gerichtes Strünkede, das um 1800 entstanden sein muss, ist noch für Pantrings Hof eine Schuldenlast von 65 Reichstalern zugunsten der Lutherischen Gemeinde von Kastrop verzeichnet. Darin wird auch die Größe des damaligen Besitzes genau angegeben:  
In derselben Urkunde findet sich noch ein Zusatz vom [[19. November]] [[1784]], worin der Prediger Voget bescheinigt, dass die 200 Taler richtig zurückgezahlt sind. Ob das Gut damit ganz Schuldenfrei geworden war, lässt sich nicht mit Bestimmtheit behaupten. Denn in dem Katasterverzeichnis des Gerichtes Strünkede, das um 1800 entstanden sein muss, ist noch für Pantrings Hof eine Schuldenlast von 65 Reichstalern zugunsten der Lutherischen Gemeinde von Kastrop verzeichnet. Darin wird auch die Größe des damaligen Besitzes genau angegeben:  
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Aktuelle Version vom 26. November 2023, 13:20 Uhr

Von Karl Brandt

Wie Pantrings Hof frei wurde[1]

Anlage zum Artikel Hernes ältestes Wohnhaus 200 Jahre alt (Pantring 1934)

Seit Jahrhunderten wohl saßen die Pantrings als Erbpächter auf ihrem Hofe. Sie waren den Strünkeder Herren zinspflichtig. Wie viel mochten sie im Laufe der Jahre abgeführt haben an Korn und Geflügel, wie oft Hand- und Spanndienste geleistet haben! Doch sie waren fleißige Leute, und als im 18. Jahrhundert die Lage der Bauern sich allmählich gehoben hatte, da hatten sie mühsam Taler auf Taler gespart, immer das Ziel im Auge, sich einmal loszukaufen von aller Erbuntertänigkeit. Manch sauren Schweißtropfen hatte es gekostet, doch das Ziel kam näher und näher. Denn die vornehmen Herren auf dem stolzen Schloss hatten lange Jahre hindurch schlecht gewirtschaftet, sie hatten Geld nötig. Das feudale Leben, an das sich auch der Deutsche Adel nach französischem Vorbild gewöhnt hat, überstieg seit langem ihre Einkünfte. Mochten sie auch die abhängigen Bauern immer stärker bedrücken und auspressen, sie lebten in ständiger Geldnot. So verpfändeten sie ein Recht nach dem anderen, ja sie verkauften ihre Jahrhunderte alten Privilegien gegen klingende Münze. die Bauern machten sich das zunutze, sie waren etwas zu Geld gekommen, da seit Jahrzehnten die Preise für Korn und Vieh gestiegen waren.

So konnte denn auch Hermann Pantring, der lange Zeit seinen Hof als Erbpächter bewirtschaftet hatte, am 30. Oktober 1764 sich ganz frei kaufen von dem Strünkeder Herrn, der ihm in der uns erhaltenen Urkunde von diesem Tage bescheinigt, dass er "vor den davor gebotenen Kaufschilling ihm das Gut überlassen habe und cedire, um damit als mit seinem Eigentum schalten und walten zu mögen."

So wurde Pantring freier Bauer auf eigener Scholle. Freilich, den Kaufschilling - wir wissen nicht, wie hoch er war- hat er noch nicht aus eigenem Gelde ganz aufbringen können. Denn es hat sich noch ein Dokument aus dem Jahre 1765 erhalten, in welchem der "Klevisch- Märkische Geheimbde rat und Richter des Gerichtes Strünkede" Hermann Adolf Grolmann[Anm. 1] bekundet, dass der Evangelisch - Reformierte Prediger Voget[Anm. 2] dem Hermann Pantring 200 Reichstaler "zur Bezahlung des Kaufschillings seines freigekauften Gutes zu Pöppinghausen" vorgestreckt habe, welche Summe hypothekarisch auf dem Besitz eingetragen wird. Aber nicht lang hat es gedauert, bis auch diese Belastung des Hofes gelöscht wurde.

In derselben Urkunde findet sich noch ein Zusatz vom 19. November 1784, worin der Prediger Voget bescheinigt, dass die 200 Taler richtig zurückgezahlt sind. Ob das Gut damit ganz Schuldenfrei geworden war, lässt sich nicht mit Bestimmtheit behaupten. Denn in dem Katasterverzeichnis des Gerichtes Strünkede, das um 1800 entstanden sein muss, ist noch für Pantrings Hof eine Schuldenlast von 65 Reichstalern zugunsten der Lutherischen Gemeinde von Kastrop verzeichnet. Darin wird auch die Größe des damaligen Besitzes genau angegeben:

an Land 2859 Ruten 222 Fuß (180 Ruten betrugen einen "Morgen") und eine Wiese von 3 Fuder Heu.

So war jedenfalls schon 50 Jahre, bevor in der Napoleonischen Zeit alle gutsherrlichen Rechte aufhörten, dieser Hof dank dem zähen Fleiß seiner Inhaber ein freier Bauernbesitz geworden, und da auch der Moloch Industrie ihn infolge seiner abseitigen Lage verschont hat, ist er auch das 19. Jahrhundert hindurch ununterbrochen im Besitz der alteingesessenen Familie geblieben - bis auf den heutigen Tag. [2]

Verwandte Artikel

Anmerkungen

  1. geboren 4. Dezember 1698 Bochum, gestorben 30. Dezember 1779 ebd.
  2. Prediger zu Strünkede

Quelle

  1. Karl Brandt Heimatblätter für Herne und Umgebung im Herner Anzeiger vom 19. September 1934. Online auf Zeitpunkt.nrw
  2. Karl Brandt Heimatblätter für Herne und Umgebung im Herner Anzeiger