Verkaufsanzeige 10. Januar 1811 Schmidt Hof zu Sodingen etc.

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Nachfolgend ist die Versteigerungsanzeige über Restrechte- und Grundstücke des alten Strünkedeschen Besitzes in den „Nachrichten des Ruhrdepartements“ Nr. 80 vom 4. Januar 1811, der zweiten und dritten Seite zu lesen[1]. Sehr umfangreiche Ländereien wurden ausgelobt. Summiert man die Angaben ergibt dieses 326,74 Scheffelse (Scheffelsaat), was umgerechnet 38,6 Hektar Land bedeutete.

Abbildung des Artikels auf Zeitpunkt.nrw

Anzeigentext

„In Gemäßheit des dem hiesigen Gericht von hochlöblicher Regierung dazu ertheilten Auftrags sollen, behufs der vergleichsmäßigen Befriedigung der von Strünckedeschen Creditoren nachstehende Pertinenz=Stücke[2] des Hauses Strünckede in den hierzu auf den 12ten November dieses Jahrs, so wie den 25sten Februar und 28sten May künftigen Jahrs, jedesmal des Vormittags um 9 Uhr auf dem Hause Strünckede bestimmten Terminen öffentlich dem Meistbietenden verkauft werden.

Der Schmidts Hof zu Sodingen, wovon der jetzige Colonus, dem daran für sich und seine Ehefrau ein lebenslängliches Gewinns= u. Pachtrecht zusteht, jährlich auf Martini zur Pacht entrichten muß:

a) 12 1/2 Malter oder 50 Scheffel Roggen in Bochumscher Maaße,
b) 12 1/2 Malter Geste in gleicher Maaße,
c) drey sogenannte Schuldschweine,
d) 1 Rthlr. 15 Stbr. Berl. Cour. Hofgeld,
e) ein wöchentlicher Spanndienst mit vier Pferden,
f) ein Pfund Muskatenblumen oder dafür acht ausländische Wagendienste, und
g) zehn Pfund Flachs.
2) Das jährliche Erbpachts=Prästandum aus der Strünckedeschen Oehlmühle, welche Funckenberg in Erbpacht hat.

Sodann an Grundstücken, so bey dem Hause Strünckede gelegen sind.
3) Die unter dem Namen des Pöppinghauser und Horsthauser Zehntens usuelle[3] jährliche Hebung.
4) Die Roggen=Koppenburg, so theils in Ackerland, theils in Wiesengründen besteht, und ungefähr 28 Scheffelse, jedes zu 80 Ruthen köllnisch gerechnet, an Maaße halten wird.
5) Der Platte=Kamp, 15 Scheffele groß.
6) Der mittelste Platte=Kamp, ebenfalls Ackerland, 11 Scheffelse groß.
7) Der Platte=Kamp an der Oelmühle, hält 9 Scheffelse.
8) Der Kapswall, 8 Scheffelse groß.
9) Die Oel=Koppenburg, 36 Scheffelse groß.
10) Der Dullkamp, 12 Scheffelse an Maaße haltend.
11) Das Esch, 65 Scheffelse groß.
12) Tüselmanns Oerthen, 10 Scheffelse groß. Dies besteht aus Acker=, Wiesen= und Holzgrund, wohingegen die Grundstücke sub. Nr. 7 bis 11 incl. Bloß in Ackerland bestehen, bey Nro. 10 aber sich etwas Wiesengrund befindet.
13) Der Erlenkamp, worauf Erlenschlagholz steht, 40 Scheffelse groß.
14) Der Böckenbusch, 32 Scheffelse groß und aus Ackerland bestehend.
15) Die Strünckedesche Wiese, ein ungefähr 20 Scheffelse haltender Wiesengrund.
16) Die Landwehr am Externest, so Ackerland und Ein Scheffelse groß ist.

Ferner an Grundstücken, welche unweit Pöppinghausen gelegen sind, und in Bauland und Weidegründen bestehen.
17) Drey Stück auf dem Westerfelde, 3 Scheffelse groß.
18) Der Acker auf dem Berge 2 ½ Scheffelse groß.
19) Ein Stück daselbst zwischen Budden und Hülsmanns Land gelegen, zu 3 Scheffelse.
20) Zwey Stück eben daselbst, zwischen Hülsmanns und Budden Land, situiert zu 4 Scheffelse.
21) Ein Rüggen auf dem Körtlinge zu 40 Quadrat=Ruthen, zwischen Hülsmanns und Budden Land am Kirchhofe.
22) Noch aufm Körtlinge zwey Rüggen, zwischen Budden und Weidkempers Land, 1 Scheffelse groß.
23) Ein Scheffelse daselbst, zwischen Budden und Weitkempers Land.
24) Ungefähr 2 ½ Scheffelse Land vor Tappen Hof, zwischen Budden Ländereyen gelegen.
25) Das Löhken, ein zwischen freyherrlich von Rombergschen u. Spinnschen Gründen gelegener Weidegrund, 1 Scheffelse groß.
26) Der Weitkamp, ebenfalls ein Weidegrund, 16 Scheffelse groß, und zwischen Budden, Döhmanns, Weitkempers u Hülsmanns Gründen, so wie der Emse gelegen.
27) Ein Stück Ackerland auf dem Hemeskamp, zwischen Haus Bladenhorstschen und Spinns Gründen, 6 Scheffelse groß.
28) Das jährliche Erbpachts=Prästandum aus dem Stücke Ackerlandes, die Oehlkoppenburg, so Funckenberg in Erbpacht hat.

Besitz= und zahlungsfähige Kauflustige werden deshalb eingeladen, sich in den bestimmten Termeinen einzufinden und ihre Gebote abzugeben, wobei ihnen noch zur Nachricht gereicht, daß die Vorwarden so wie die Taxe auf dem Hause Strünckede sowohl, als bey dem Interims=Actuar Brun zu Dortmund eingesehen werden können.
Dortmund im Großherzoglich=Bergischen Gericht Strünckede den 26sten July 1810.
Vig. Cmm.
Jacobi.


Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Online auf Zeitpunkt.nrw
  2. Zugehörende Stücke
  3. usus, gewöhnlich.