Urkunde 1875 Mai 22: Unterschied zwischen den Versionen

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== Siehe auch ==
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Version vom 18. März 2016, 00:08 Uhr

Urkundentext

22. Mai 1875 Münster
Der Oberpräsident der Provinz Westfalen
Jour.-Nr. 4204
Auf Grund der mit dem gefälligen Berichte vom 15. d. Mts. — A. IV. 1852 — eingereichten, in den Anlagen zurückerfolgenden Verhandlungen genehmige ich in Gemäßheit des § 7 der Landgemeinde Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 hierdurch, daß aus den bis jetzt dem Amtsbezirk Herne im Kreis Bochum bildenden Gemeinden Bladenhorst, Pöppinghausen, Horsthausen, Baukau, Herne und Hiltrop einerseits und Holsterhausen, Crange, Bickern, Röhlinghausen und Eickel andererseits zwei selbständige Amtsbezirke gebildet werden.
In dem ich der Königlichen Regierung hiernach die weitere Veranlassung anheimstelle, sehe ich der Einreichung der Verhandlungen wegen Constituierung der Amtsversammlungen in den neugebildeten Amtsbezirken seiner Zeit entgegen.

In Vertretung:
Klaebisch

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen