Urkunde 1732 Februar 18

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

18. Februar 1732, Haus Dahlhausen
Friederich Anton von dem Romberg, Herr zu Massen[1], Sohn der † Eheleute Johan Friederich von dem Romberg zu Massen und Anna Antonetta von Syberg zu Eycks, und Hedwig von Düngelen, Tochter der Eheleute Johan Mauritz Wynold von Düngelen, Herrn zu Dahlhausen und Havekenscheidt, und der † Gudula Johanne von Hugenpoth vom Hause Stockum, schließen nachfolgenden Ehevertrag:

Der Bräutigam bringt als Heiratsgut seinen freiadeligen Rittersitz Massen mit allem Zubehör, Recht, Gerechtsamen und Forderungen ein und verspricht, seiner Braut nach ritterlichem Brauch und Herkommen sofort nach vollzogener Heirat 3000 Rtlr. zu geben, die bis zur völligen Auszahlung mit 4% zu verzinsen sind.
Bernhard Diederich von dem Romberg, Onkel des Bräutigams, schenkt zur „besseren Subsistenz" dem Bräutigam erblich den Rittersitz Haussen mit allem Zubehör, Recht und Gerechtsamen, vorbehaltlich des Verfügungsrechts (facultative testandi) über 1000 Rtlr. sowie des lebenslänglichen Nießbrauchs von dem Übrigen.
Die Braut bringt 2000 Rtlr. als Mitgift (loco dotis) in die Ehe unter Anrechnung auf ihr Kindesteil; der Betrag soll nach vollzogenem Beilager sofort auf den Herrn von Berchem zu Stockum anfgewiesen und von diesem aus den am 22. Januar l. Js. fällig gewesenen Geldern bar ausgezahlt werden.
Besondere Bestimmungen werden getroffen für den Fall, daß die Ehe kinderlos bleibt oder der überlebende Ehegatte mit oder ohne Hinterlassung von Leibeserben eine neue Ehe eingeht.
Das Brautpaar, der Oheim, der Vater der Braut, sowie G. H. von Düngelen, und die Zeugen: H. J. Grollman, B. C. Kuhlhoff, Pastor in Eckel, Joh. Märcker siegeln und unterschreiben.
Kopie.
v. Düngelen zu Dalhausen / Vormund der von Romber-Massenschen Pupillen Frhr. von Torck zu Nordheringen. Fol. 1—5.

Literatur

Siehe auch

Quelle