Urkunde 1730 Mai 29: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Philipp Theodor von Loe]] bestätigt, dass er von seiner Schwester Witwe Regierungsrat von der Marwitz teils zur Beschaffung einer Kompagnie, teils zur Tilgung der auf seinem [[Haus Overdyck (Bochum)|Gute Overdieck]] haftenden elterlichen und brüderlichen Schulden, nach und nach 4000 Rtlr. erhallen habe. Er verspricht, hierfür 5% Zinsen und zwar vierteljährig 50 Rtlr. zu zahlen. Zur Sicherheit verpfändet er sein gesamtes Hab und Gut, insbesonders das Gut Overdieck, außerdem alle Einkünfte aus den Schuldverschreibungen für von Schorlemmer zu Eickelborn, über
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Urkunden Stadtarchiv Herne]]
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[[Kategorie:1700-1749]]
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 10:59 Uhr

Urkundentext

29. Mai 1730, Pasewalck[1]
Philipp Theodor von Loe bestätigt, dass er von seiner Schwester Witwe Regierungsrat von der Marwitz teils zur Beschaffung einer Kompagnie, teils zur Tilgung der auf seinem Gute Overdieck haftenden elterlichen und brüderlichen Schulden, nach und nach 4000 Rtlr. erhallen habe. Er verspricht, hierfür 5% Zinsen und zwar vierteljährig 50 Rtlr. zu zahlen. Zur Sicherheit verpfändet er sein gesamtes Hab und Gut, insbesonders das Gut Overdieck, außerdem alle Einkünfte aus den Schuldverschreibungen für von Schorlemmer zu Eickelborn, über 2000 Rtlr., für Frau von Mombel über 1000 Rtlr., für von Hackeborn[2], Obristen und Kommandanten der Festung Spandau, über 1000 Rtlr.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Acta manualia in Sachen Frhr. v. Düngellen m Dahlhausen, Beklagten / von Loe zu Overdiekschen Contradictoren Jacobi. Kläger, betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 194.

Quelle

Literatur

Siehe auch