Urkunde 1729 Juni 13: Unterschied zwischen den Versionen

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Benedict, Abt zu Werden und Helmstadt, belehnt wie seine Vorgänger Theodor und Simon den [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johan Mauritz Wynold von Düngellen]] zu Dahlhausen und Haveckenscheidt wiederum mit dem Gut und der Wohnung [[Haus Dahlhausen|Dahlhausen, sonst Rindersbroick]] genannt, dem Gut Beckinghausen, das Hertens Gut genannt, im Kirchspiel Wattenscheid, dem Gut over die becke oder Beckmann genannt, Vitings Gut zu Goldhamm, einer Wiesche bei Crawinkel, einem Abspliß des Gutes Crawinkel, alle im Kirchspiel Bochum, wie auch mit dem Hof Rensing, nunmehr Vitting, in der Bauerschaft Eickel, und dem Möckers Gut, im Kirchspiel Stehle durch dessen Bevollmächtigten Doktor der Rechte Johan Heinrich Kopstadt.<br />
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== Anmerkungen ==
==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 08:57 Uhr

Urkundentext

13. Juni 1729, Werden
Benedict, Abt zu Werden und Helmstadt, belehnt wie seine Vorgänger Theodor und Simon den Johan Mauritz Wynold von Düngellen zu Dahlhausen und Haveckenscheidt wiederum mit dem Gut und der Wohnung Dahlhausen, sonst Rindersbroick genannt, dem Gut Beckinghausen, das Hertens Gut genannt, im Kirchspiel Wattenscheid, dem Gut over die becke oder Beckmann genannt, Vitings Gut zu Goldhamm, einer Wiesche bei Crawinkel, einem Abspliß des Gutes Crawinkel, alle im Kirchspiel Bochum, wie auch mit dem Hof Rensing, nunmehr Vitting, in der Bauerschaft Eickel, und dem Möckers Gut, im Kirchspiel Stehle durch dessen Bevollmächtigten Doktor der Rechte Johan Heinrich Kopstadt.
Zeugen: Landgerichtsschreiber Adolph Wilhelm Bernardi und Kandidat der Rechte Ernst Joseph Wasserforth als Stiftsdienstmannslehnmänner.
Der Abt siegelt und unterschreibt.
Kopie, in einer 2. Kopie fehlt die Belehnung mit dem Möckers Gut.
Lehnsangelegenheiten (Auszug aus den Ingrossationsbücbern der Werdenschen Lehen aus den Jahren 1708-88). II, Fol. 11 u. 12; Verzeichnis der Werdenschen Lehen. III. Fol. 7.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise