Urkunde 1727 Dezember 1: Unterschied zwischen den Versionen

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den Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 42.</small>
den Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 42.</small>


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==Quelle==
==Quelle==

Version vom 18. Januar 2018, 23:10 Uhr

Urkundentext

1. Dezember 1727,
Johan Moritz Wynoldt von Düngellen bevollmächtigt den Doktor Copstadt, von den zum Schenkamt gehörigen 3 Bauern Vöcklinghauß und Förster zu Vöcklinghauß wie auch Gerrits zu Merich, die Pachteinkünfte [Naturalleistungen] zu verkaufen und die hierfür erzielten Gelder in Empfang zu nehmen.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Nachrichten betr. das Hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 42.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen