Urkunde 1726 März 11: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
K (Textersetzung - „<div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:650px;text-align:justify">“ durch „{{Urkunde}}“)
K (Textersetzung - „</blockquote>“ durch „</div>“)
Zeile 9: Zeile 9:
<small>Nachrichten betr. das hochf. Essendische Erbschenkamt und die damit an die Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 37: Werdensche Lehen IV, Fol. 15—16.</small>
<small>Nachrichten betr. das hochf. Essendische Erbschenkamt und die damit an die Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 37: Werdensche Lehen IV, Fol. 15—16.</small>


</blockquote>
</div>


==Quelle==
==Quelle==

Version vom 18. Januar 2018, 22:35 Uhr


Urkundentext

11. März 1726, Dahlhausen
Johann Moritz Winold von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenscheidt etc., bevollmächtigt den Doctor Kopstadt zur Empfangnahme der Lehn- und Behandigungsgüter sowie zur Leistung der Hulde und des Lehnseides.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.

Nachrichten betr. das hochf. Essendische Erbschenkamt und die damit an die Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 37: Werdensche Lehen IV, Fol. 15—16.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen