Urkunde 1726 Januar 22 II: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (Textersetzung - „<blockquote>“ durch „“)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
{{Urkunde}}
{{Urkunde}}
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
 
[[22. Januar]] [[1726]], Werden<br />
[[22. Januar]] [[1726]], Werden<br />
Theodor, Abt zu Werden und Helmstedt, erteilt Werden, an gleichem Tage<ref>Vgl.[[Urkunde 1726 Januar 22]]</ref>, den Mutschein und bestimmt als Termin zur Lehnsempfangung den 28. Februar; <br />
Theodor, Abt zu Werden und Helmstedt, erteilt Werden, an gleichem Tage<ref>Vgl.[[Urkunde 1726 Januar 22]]</ref>, den Mutschein und bestimmt als Termin zur Lehnsempfangung den 28. Februar; <br />
Zeile 11: Zeile 11:
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.</small>
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.</small>


</blockquote></div>
</div></div>


==Literatur==
==Literatur==

Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 04:43 Uhr


Urkundentext

22. Januar 1726, Werden
Theodor, Abt zu Werden und Helmstedt, erteilt Werden, an gleichem Tage[1], den Mutschein und bestimmt als Termin zur Lehnsempfangung den 28. Februar;
er bemängelt, dass der Todesfall nicht innerhalb 6 Wochen pflichtgemäß angezeigt worden ist.
Der Termin wird am 19. Februar auf Bitten des v. Düngelen auf den 2. Mai verschoben.
Der Abt siegelt und unterschreibt.
Kopie, einer in Werden in der Kanzelei, von Lehnkammersekretär Johan Frantz Coutzen beglaubigten und gesiegelten Kopie.
Werdensche Lehen. IV. Fol. 10 1—14.

Literatur

Siehe auch

Quelle