Urkunde 1719 Mai 15: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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Der Regierungs-Rat bestätigt die Wahl des Magisters Johann Peter Stute zum Adjunkt und späteren Nachfolger des [[Johanneskirche (Eickel)|Pastors Johannes Voss in Eickel]] mit der Bestimmung, dass er "''sich aller Schmäh- und Scheltworte auf die eine oder andere im heiligen Römischen Reich zugelassene christliche Religion nach Einhalt der desfalls außgelaßener Edicte und bey Vermeidung der darinnen einverleibter Straf gäntzlich enthalte, seine Lehr bescheidentlich vortragen, seinen Zuhörern mit einem christlich erbaulichen Leben, Handel und Wandel fürgehen, unsere edicta und so daß wir befehlen werden, von der Kantzel jedesmahl und unweigerlich publicieren, ablesen und auch denen gemäß uncl sonsten sich überall tragen und
Der Regierungs-Rat bestätigt die Wahl des Magisters Johann Peter Stute zum Adjunkt und späteren Nachfolger des [[Johanneskirche (Eickel)|Pastors Johannes Voss in Eickel]] mit der Bestimmung, dass er "''sich aller Schmäh- und Scheltworte auf die eine oder andere im heiligen Römischen Reich zugelassene christliche Religion nach Einhalt der desfalls außgelaßener Edicte und bey Vermeidung der darinnen einverleibter Straf gäntzlich enthalte, seine Lehr bescheidentlich vortragen, seinen Zuhörern mit einem christlich erbaulichen Leben, Handel und Wandel fürgehen, unsere edicta und so daß wir befehlen werden, von der Kantzel jedesmahl und unweigerlich publicieren, ablesen und auch denen gemäß uncl sonsten sich überall tragen und
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Nachrichten, betr. die bei der Evangelischen Lutherischen Gemeine zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen . . Fol. 29.</small>
Nachrichten, betr. die bei der Evangelischen Lutherischen Gemeine zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen . . Fol. 29.</small>
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== Anmerkungen ==
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 06:23 Uhr


Urkundentext

1. Mai 1718, Kleve
Der Regierungs-Rat bestätigt die Wahl des Magisters Johann Peter Stute zum Adjunkt und späteren Nachfolger des Pastors Johannes Voss in Eickel mit der Bestimmung, dass er "sich aller Schmäh- und Scheltworte auf die eine oder andere im heiligen Römischen Reich zugelassene christliche Religion nach Einhalt der desfalls außgelaßener Edicte und bey Vermeidung der darinnen einverleibter Straf gäntzlich enthalte, seine Lehr bescheidentlich vortragen, seinen Zuhörern mit einem christlich erbaulichen Leben, Handel und Wandel fürgehen, unsere edicta und so daß wir befehlen werden, von der Kantzel jedesmahl und unweigerlich publicieren, ablesen und auch denen gemäß uncl sonsten sich überall tragen und verhalten solle, wie einem treufleißigen Pastoren und Seelsorger woll anstehet und gebühret." Siegel.
I. A.
J. M. Baspiel, Hymmen, H. Wortman
Kopie.
Nachrichten, betr. die bei der Evangelischen Lutherischen Gemeine zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen . . Fol. 29.

Quelle

Literatur

Siehe auch