Urkunde 1717 Dezember 29

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

29. Dezember 1717, Dahlhausen
Moritz Goßwin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenschede, bekundet, von den Eheleuten Johan Volminckhoff und Cattrine von Hüllen ein Darlehn von 200 Rtlr. zu 4% Zinsen erhalten zu haben.
Rückzahlung des Kapitals am Verfalltag bleibt nach vierteljähriger vorheriger Kündigung vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 98
[1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand