Urkunde 1716 Dezember 6: Unterschied zwischen den Versionen

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Acta manualia in Sachen des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhrn. von Düngellen]] zu Dahlhausen / den von Loe-Overdickschen Contradictoren Jacobi, betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 188—189.</small>
Acta manualia in Sachen des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhrn. von Düngellen]] zu Dahlhausen / den von Loe-Overdickschen Contradictoren Jacobi, betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 188—189.</small>
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==Quelle==
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Version vom 19. Januar 2018, 06:51 Uhr


Urkundentext

6. Dezember 1716, Haus Overdick
Witwe [Hedwig Elisabeth] von Loe, geborene Freiin von den Busch, und (ihr ältester Sohn] Clamor Vincent von Loe bekunden, ihrer Schwester und Tante Philipine von Loe, Ehefrau von Montbel, wegen ihres vom Hause Overdick beanspruchten Kindesteils und Brautschatzes noch 1000 Rtlr. Kapital schuldig zu sein.
Sie versprechen, jährlich hiervon Zinsen zu zahlen, und verpfänden zur Sicherheit des Kapitals und der Zinsen ihr gesamtes Hab und Gut.
Die Aussteller siegeln und unterschreiben.
Kopie.
Acta manualia in Sachen des Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen / den von Loe-Overdickschen Contradictoren Jacobi, betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 188—189.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen