Urkunde 1705 Mai 11: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Januar 2018, 22:54 Uhr


Urkundentext

11. Mai 1705, Sevinghausen[1]
Georg Henrich von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, bekundet, von der Witwe des Doktor Bröckelman zu Hattnegen[2] ein Darlehn von 60 Rtlr. erhalten zu haben.
Zur Sicherheit des Darlehns und der Jahreszinsen von 3 Rtlr. verpfändet er sein gesamtes Hab und Gut, insbesondere das jährlich aus den Einkünften des Gutes Groß-Middendorff zu Westenfeld zu erhebende Dienstgeld von 3 Rtlr.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Johanna Hedwig von der Wenge, geborene von Cronberg, bewilligt vorstehende Schuldverschreibung.
Sie siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen , Erben Bröckelmann, Intervenierten. Fol. 8.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise