Urkunde 1703 Februar 8: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhr. v. Düngellen]] zu Dahlhausen / Erben Bröckelman Intervenierten. Fol. 6— 7.</small>
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==Quelle==
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Version vom 18. Januar 2018, 20:27 Uhr

Urkundentext

8. Februar 1703, Hattnegen[1] Georg Arnoldt Henrich von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, bekundet, von der Witwe des Doktors Herman Georg Bröckelman ein Darlehn von 225 Rtlr. erhalten zu haben.
Er verspricht, aus den Pachteinnahmen seines Erbgutes Middendorff zu Westenfeld, das er der Gläubigerin neben seinen übrigen Gütern besonders verpfändet, jährlich auf Martini 5% Zinsen zu zahlen.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Johanna Hedwig von der Wenge, geborene von Cronenberg, bewilligt und bestätigt vorstehende Schuldverschreibung.
Siegel und Unterschrift.
Kopie.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen / Erben Bröckelman Intervenierten. Fol. 6— 7.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. = Hattingen