Urkunde 1699 September 18: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />
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<small>Kopie.<br />
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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhr. von Düngellen]] / von Loe-Overdyck betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 51.</small>
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Frhr. von Düngellen]] / von Loe-[[Haus Overdyck (Bochum)|Overdyck]] betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 51.</small>
 


==Quelle==
==Quelle==

Version vom 18. Dezember 2016, 00:11 Uhr

Urkundentext

18. September 1699, Bochum
Moritz von Loe bekundet, von dem Doktor der Rechte Alexander Grolman ein Darlehn von 150 Rtlr., rückzahlbar innerhalb eines Jahres mit den üblichen Zinsen, erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet er sein gesamtes Besitztum.
Die Ablöse bleibt beiden Teilen jährlich nach vierteljähriger Kündigung vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Frhr. von Düngellen / von Loe-Overdyck betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 51.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen