Urkunde 1699 August 18

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Urkundentext

18. August 1699, Münster, Plettenbergischer Hof aufm Domplatz.

Joan Georg von Neuhoff, Ritter und Kommandeur des Deutschen Ordens zu Ryberg[1] (?) und Ordingen[2], erklärt vor dem Fürstlich Münsterschen Rat und Amtsverwalter des weltlichen Hochgerichts Doktor der Rechte Henning Scheffer in Gegenwart des Notars Wendelin Rottendorff und der nachbenannten Zeugen:
Domvikar Engelbert Notebusch und Kornschreiber Henrich Schütting, am 16. Dezember 1690 einen Vertrag, der dem mit seinem ältesten † Bruder Stephan Diederich von Neuhoff am 16. Juli 1681 geschlossenen Vertrag widerspricht, in der irrtümlichen Meinung eingegangen zu sein, als wenn dieser (von 1681) einseitig aufgehoben werden könnte.
Er fühlte sich verpflichtet, den ersten Vertrag zu halten, und erklärt den zweiten für nichtig, um so mehr, als sein † Bruder die eingegangenen Verpflichtungen gehalten, während sein noch lebender Bruder Johan Diederich und seine Schwester Engela von Neuhoff ihm allerlei Ungelegenheiten bereitet und ihm u. a. die Pforten seines ihm verschriebenen elterlichen Gutes Wenge versperrt hätten.
Stamm und Name des ältesten Bruders in absteigender Linie solle erhalten bleiben. Die Vorteile des Vertrages sollen dem Freiherrn von Beverförde namens seiner Frau zufließen.
Siegel des weltlichen Hofgerichts. Unterschrift des Notars.

Status causae cum brevi extractu actorum et adjunctis sub Nr. 1—14, Nr. 1—24, in der wichtigen von Neuhoffschen Erbschaftssache. Fol. 52—58.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen

  1. = Rheinberg
  2. = Ürdingen