Urkunde 1690 August 21

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. Januar 2018, 23:37 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Anmerkungen == <references/>“ durch „==Einzelnachweise== <references/>“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

21. August 1690
Die Fürstlich Essendische Kanzlei bestimmt nach dem Tode der Äbtissin Anna Salome nach Anweisung der gemeinen Lehenrechte und nach Recht und Gewohnheit der Lehnkammer dem Moritz Goswin von Düngelen zu Dahlhausen als Lehnsträger des Schenkamtes und des Gutes Overbeck im Kirspel Steel als Termin für die Erneuerung der Lehen unter Vorlegung der erforderlichen Beweismittel an den Kanzlei- und Lehenboten Johan Friedrich ahn der Heyden, den 5. September.
Siegel.
Unterschriften: Job. Phil, von Sevenar. J H. v. Schaumburg.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt u. die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 18.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise